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Magdeburg, 23.01.2005

Volksentscheid nicht erfolgreich - Verloren haben die Kinder !
Hintergründe und eine erste Betrachtung

Die geringe Wahlbeteiligung, die auch zum Scheitern des Anliegens des Volksentscheides geführt hat, ist ein ernstes Signal für Zustand und Funktionieren unserer Demokratie, für die Wirkungen der gegenwärtigen Politik und für die Bewertung der gesellschaftlichen Verhältnissen und der tatsächlichen Machtverteilung in den Augen der Bürgerinnen und Bürger.

Wenn die Bürgerinnen und Bürger in so großer Zahl die Möglichkeit ausschlagen, selbst über eine zentrale Frage von sozialer Gerechtigkeit und von Zukunft zu entscheiden, ist das äußerst alarmierend und gibt Anlass zu großen Sorgen bezüglich des Klimas in unserem Land:
>> Dass Kinderbetreuung ein Zukunftsthema, ein Überlebensthema des Landes Sachsen-Anhalt ist,
.. ..war nicht zu vermitteln.
>> Sichtbar wird ein erschreckendes Ausmaß an Entsolidarisierung im Ergebnis der Kampagne der Landesregierung.
>> Das Recht des Kindes auf bestmögliche und gleichberechtigte Förderung (Ausgleich sozialer Benachteiligungen) ist bei vielen offenbar kein verinnerlichter Handlungsmaßstab.

Während die Bürgerinitiative mit ihrem Engagement hier gegenzusteuern versuchte, haben die Landesregierung und die sie tragende Koalition die negativen Tendenzen eher verstärkt - bis hin zu dem Aufruf, der Abstimmung fernzubleiben.

Die Drohungen und Verdrehungen seitens der Koalition und großer Teile des Establishments, ihre Entsolidarisierungs- und Neidkampagnen haben viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, abgestoßen und davon abgehalten, ihre demokratischen Rechte zu nutzen. Einschüchterung traf gezielt auf Passivität, Desinteresse und Resignation.

> Die nur ca. 340.000-Ja-Stimmen sind Ausdruck einer starken Verunsicherung der Leute. Die von Ministerpräsident Böhmer angesagten Kürzungen in denselben Bereichen (Bildung, Soziales, Kultur) haben Ängste geschürt, dass die Lebensqualität im Land insgesamt sinkt.

> Die angekündigten höheren Elternbeiträge für die KiTa-Betreuung haben bewirkt, dass diejenigen, die gleiche Startbedingungen für alle als Ziel akzeptierten, schließlich doch mit Nein gestimmt haben.

Die Arbeit im Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt sollte nach dem Volksentscheid nicht beendet werden.


Joachim Spaeth
Pressesprecher

Hintergründe zum Ausgang des Volksentscheides am 23. Januar 2005

>> Das Ziel des Volksentscheids bestand in der Rückkehr zu den Betreuungsstandards des früheren Kinderbetreuungsgesetzes in Sachsen-Anhalt, das einen Rechtsanspruch auf ganztägliche Betreuung (10 Stunden) für alle Kinder - unabhängig von der sozialen und Beschäftigungssituation der Eltern - festschrieb. Die mit dem KiFöG eingeführten Bildungsstandards für die vorschulische Betreuung der Kinder sollen als sinnvolles Förderinstrument der Kinderbetreuung in das wieder in Kraft zu setzende KiBeG übernommen werden.

>>Dieser eingeforderte Anspruch auf Ganztagsbetreuung geht konsequent aus von den gleichen Rechten der Kinder und nicht von der familiären Situation und den Bedingungen der Erwerbstätigkeit der Eltern.

>>Mit der Vorbereitung des Volksentscheids war eine breite gesellschaftliche Diskussion beabsichtigt und tatsächlich verbunden, Kinderbetreuung und bestmögliche Förderung aller Kinder im Land als entscheidende Zukunftsinvestition zu begreifen und einen Paradigmenwechsel in der Bewertung der sozialen Leistungen in der Kinderbetreuung weg von einer konsumtiven Zuordnung zu befördern.

Beteiligung am Volksentscheid:

>>Ein erfolgreiche Volksentscheid brauchte die Zustimmung eines Viertels der wahlberechtigten Bevölkerung des Landes. Das sind ca. 520.000 Ja-Stimmen. (Wahlberechtigte Bürger 2.094.281)

>>Wahlbeteiligung zur Kommunalwahl 2002: 42,2% = 910.959 WählerInnen

>>Beteiligung am Volksentscheid bei 35% wäre akzeptabel (brächte 733.000 Stimmen), könnte reichen für Erfolg, wenn man annimmt, dass diejenigen, die zur Wahl gehen, auch einen Erfolg des Volksentscheides wünschen. Aber: Gegner des KiBeG-Anspruches haben mobil gemacht.

>>(Kritische Grenze bei Beteiligung von 29% = ca. 600.000 Stimmen)

Genau: 523.571 Stimmen bei Zugrundelegung der Wahlberechtigtenzahlen zur Europawahl 2004,
Angabe des Statitischen Landesamtes
Mitnahmeeffekt aus Europawahlen. Bei Kommunalwahlen z.T. sehr viel schlechtere Beteiligungen
(1. Wahlgang OB-Wahl Halle: 37,6%, Stichwahl: 30,4%, nachfolgende Bürgermeisterwahlen schlechter!)


 
 
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