Eine
Gesetzesvorhaben mit Pferdefuß
Zur Nachricht,
dass der Wissenschaftsrat einen Rechtsformwechsel der Universitätsklinika
befürwortet, aber Fragen der künftigen Hochschulbauförderung
noch offen sind, erklärt die Wissenschaftspolitische Sprecherin
der PDS-Fraktion, Petra Sitte:
Dass sich
der Wissenschaftsrat für eine Umwandlung der Universitätsklinika
in Anstalten öffentlichen Rechts ausspricht, kann niemanden
wundern. Alles andere wäre eine Überraschung gewesen.
Immerhin wurde
die Überführung der Universitätsklinika in Anstalten
öffentlichen Rechts bereits in vielen Bundesländern
vollzogen. Bislang hat es aus diesen Ländern jedoch noch
keine Kritik daran gegeben, dass nach Rechtsformänderung
die Klinika nicht mehr unter das Hochschulbauförderungsgesetz
des Bundes fallen. Insofern hat man in diesen Ländern offensichtlich
eine Lösung gefunden.
Die Nachricht
ist sorgt daher für Verwirrung, denn kein Land kann sich
aktuell leisten auf die Mittel aus der Hochschulbauförderung
zu verzichten viel zu groß und aufwändig ist
der Investitionsbedarf in diesem Bereich. Bis zur Entscheidung
der Föderalismuskommission, ob Hochschulbau in die Hände
der Länder gelegt werden soll, wird sich daran nichts ändern.
Dass der Wissenschaftsrat
nach Statuswechsel die Wiederaufnahme der Klinika in das Verzeichnis
des HBFG lediglich in Aussicht stellt, zeigt einmal mehr, wie
viele Fragen immer noch offen und ungeklärt sind. Die PDS
bleibt daher bei ihrer kritischen Haltung zu diesem Gesetzentwurf.
Dieses Vorhaben hat noch viele Pferdefüße.
Es wäre
seitens des Wissenschaftsrates und der Landesregierung durchaus
sinnvoll gewesen, sich zunächst für eine Bewertung der
Erfahrungen der Rechtsformwechsel in den vergangenen Jahren einzusetzen!
Die PDS-Fraktion
begrüßt daher das Vorhaben des Ausschusses für
Bildung und Wissenschaft im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ende Januar
ein Kolloquium zu eben dieser Erfahrungsauswertung an der Leucorea
in Wittenberg durchzuführen. Auch die Förderperspektive
im Rahmen des Hochschulbau kann dann erörtert werden.
Auf keinen
Fall und dafür gibt es auch keinen Grund - sollte
die Überführung übers Knie gebrochen
werden.
Zu sichern
gilt es die Interessen von Forschung, Lehre, Studium, Krankenversorgung
und der tausenden Beschäftigten an den Klinika.
Halle, 15.11.2004
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