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Eine Gesetzesvorhaben „mit Pferdefuß“


Zur Nachricht, dass der Wissenschaftsrat einen Rechtsformwechsel der Universitätsklinika befürwortet, aber Fragen der künftigen Hochschulbauförderung noch offen sind, erklärt die Wissenschaftspolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, Petra Sitte:

Dass sich der Wissenschaftsrat für eine Umwandlung der Universitätsklinika in Anstalten öffentlichen Rechts ausspricht, kann niemanden wundern. Alles andere wäre eine Überraschung gewesen.

Immerhin wurde die Überführung der Universitätsklinika in Anstalten öffentlichen Rechts bereits in vielen Bundesländern vollzogen. Bislang hat es aus diesen Ländern jedoch noch keine Kritik daran gegeben, dass nach Rechtsformänderung die Klinika nicht mehr unter das Hochschulbauförderungsgesetz des Bundes fallen. Insofern hat man in diesen Ländern offensichtlich eine Lösung gefunden.

Die Nachricht ist sorgt daher für Verwirrung, denn kein Land kann sich aktuell leisten auf die Mittel aus der Hochschulbauförderung zu verzichten – viel zu groß und aufwändig ist der Investitionsbedarf in diesem Bereich. Bis zur Entscheidung der Föderalismuskommission, ob Hochschulbau in die Hände der Länder gelegt werden soll, wird sich daran nichts ändern.

Dass der Wissenschaftsrat nach Statuswechsel die Wiederaufnahme der Klinika in das Verzeichnis des HBFG lediglich in Aussicht stellt, zeigt einmal mehr, wie viele Fragen immer noch offen und ungeklärt sind. Die PDS bleibt daher bei ihrer kritischen Haltung zu diesem Gesetzentwurf. Dieses Vorhaben hat noch viele „Pferdefüße“.

Es wäre seitens des Wissenschaftsrates und der Landesregierung durchaus sinnvoll gewesen, sich zunächst für eine Bewertung der Erfahrungen der Rechtsformwechsel in den vergangenen Jahren einzusetzen!

Die PDS-Fraktion begrüßt daher das Vorhaben des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ende Januar ein Kolloquium zu eben dieser Erfahrungsauswertung an der Leucorea in Wittenberg durchzuführen. Auch die Förderperspektive im Rahmen des Hochschulbau kann dann erörtert werden.

Auf keinen Fall – und dafür gibt es auch keinen Grund - sollte die Überführung „übers Knie gebrochen“ werden.

Zu sichern gilt es die Interessen von Forschung, Lehre, Studium, Krankenversorgung und der tausenden Beschäftigten an den Klinika.

Halle, 15.11.2004

 
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update 15.11.04
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