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Landesregierung schöpft bei Aufnahmegesetz Handlungsspielraum nicht aus

Zu der heute vorgestellten Anpassung des Aufnahmegesetzes an das Zuwanderungsgesetz des Bundes erklärt der innenpol. Sprecher der Fraktion Matthias Gärtner:

"Anstatt eine inhaltliche Ausgestaltung des Aufnahmegesetzes in Angriff zu nehmen, beschränkt sich die Landesregierung überwiegend auf rechtstechnische Anpassungen an das Zuwanderungsgesetz des Bundes. Dieses allerdings bietet weitaus mehr Spielraum, als die Landesregierung offenkundig zu nutzen bereit ist.

So gibt es für die Länder u.a. die Möglichkeit, eine Härtefallkommission einzusetzen, ein entsprechender PDS-Antrag liegt dem Landtag vor. Diese kann die oberste Landesbehörde in Einzelfällen darum ersuchen, eine Aufenthaltserlaubnis abweichend von den sonstigen Erteilungsvoraussetzungen zu erteilen. Die Einsetzung einer solchen Härtefallkommission hätte die Landesregierung in die Änderung des Aufnahmegesetzes einbeziehen können - den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass die Feststellung des Innenministers, die Härtefallkommission per Rechtsverordnung im Januar 2005 einzusetzen, konsequent umgesetzt wird.

In der morgigen Beratung des Innenausschusses steht der PDS-Antrag zur Einrichtung einer Härtefallkommission auf der Tagesordnung - die PDS erwartet von der Landesregierung, dem Antrag Rechnung zu tragen und geltendes Bundesrecht auch für Sachsen-Anhalt auszuschöpfen, wie es der Innenminister angedeutet hat."

Magdeburg, 21. Dezember 2004



 

 
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update 22.12.04
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