Landesregierung
schöpft bei Aufnahmegesetz Handlungsspielraum nicht aus
Zu der heute
vorgestellten Anpassung des Aufnahmegesetzes an das Zuwanderungsgesetz
des Bundes erklärt der innenpol. Sprecher der Fraktion Matthias
Gärtner:
"Anstatt
eine inhaltliche Ausgestaltung des Aufnahmegesetzes in Angriff
zu nehmen, beschränkt sich die Landesregierung überwiegend
auf rechtstechnische Anpassungen an das Zuwanderungsgesetz des
Bundes. Dieses allerdings bietet weitaus mehr Spielraum, als die
Landesregierung offenkundig zu nutzen bereit ist.
So gibt es
für die Länder u.a. die Möglichkeit, eine Härtefallkommission
einzusetzen, ein entsprechender PDS-Antrag liegt dem Landtag vor.
Diese kann die oberste Landesbehörde in Einzelfällen
darum ersuchen, eine Aufenthaltserlaubnis abweichend von den sonstigen
Erteilungsvoraussetzungen zu erteilen. Die Einsetzung einer solchen
Härtefallkommission hätte die Landesregierung in die
Änderung des Aufnahmegesetzes einbeziehen können - den
entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt. Es bleibt zu
hoffen, dass die Feststellung des Innenministers, die Härtefallkommission
per Rechtsverordnung im Januar 2005 einzusetzen, konsequent umgesetzt
wird.
In der morgigen
Beratung des Innenausschusses steht der PDS-Antrag zur Einrichtung
einer Härtefallkommission auf der Tagesordnung - die PDS
erwartet von der Landesregierung, dem Antrag Rechnung zu tragen
und geltendes Bundesrecht auch für Sachsen-Anhalt auszuschöpfen,
wie es der Innenminister angedeutet hat."
Magdeburg,
21. Dezember 2004
|