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Studiengebühren in Sachsen-Anhalt würden soziale Belastungen von Studierenden und ihren Familien verschärfen

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Fragen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes bezogen auf die Gebührenfreiheit des Erststudiums und konsekutiver Studiengänge sowie auf Verfasste Studierendenschaften erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Dr. Petra Sitte:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat lediglich die Regelungskompetenz des Bundes negativ beschieden.
Damit ist klar, allein die Länder haben Fragen der Gebührenfreiheit von Erststudium und konsekutiven Studiengängen sowie zur Verfassten Studierendenschaft zu regeln. Allerdings – so geht aus der Urteilsbegründung hervor – sollte dazu auch ein abgestimmtes Vorgehen der Länder organisiert werden.

Das Verfassungsgericht hat zum einen jedoch ausdrücklich darauf verwiesen, dass es nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Studiengebühren und Verfasste Studierendenschaft verfassungsgemäß sind. Zum anderen hatte es nicht darüber zu entscheiden, ob Studiengebühren politisch, bildungspolitisch, gesellschaftspolitisch, finanzpolitisch etc. vernünftig sind!!!

Diese Fragen sind damit Themenstellungen, die eines umfassenden und öffentlich geführten Diskurses im Land bedürfen, weil die Konsequenzen in ihrer Komplexität und Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Landes Sachsen-Anhalt abzuschätzen sind! Dazu gibt es schon heute sehr verschiedene Sichtweisen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Einführung von Studiengebühren möglich gemacht aber nicht für notwendig erklärt! Das Urteil kann damit nicht als Aufforderung instrumentalisiert werden, Studiengebühren einzuführen und gegen verfasste Studierendenschaften vorzugehen.

Die PDS ist sich darüber im Klaren, dass die Debatte zur Einführung von verschiedenen Seiten wieder verstärkt geführt werden wird. Sie stellt sich natürlich dieser Diskussion, wird aber zugleich darauf drängen, dass grundsätzlich die Bildungschancen für Jugendliche unabhängig von der persönlichen und familiären sozialen Lage zu sichern sind.
PISA und der jüngste Armutsbericht haben längst erhebliche Bildungsnachteile für Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Familien belegt.

Kultusminister Prof. Olbertz hat das Land als Mitkläger der Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten und zugleich - entgegen eigener Beteuerungen in Diskussionen um das Hochschulstrukturgesetz und früherer Positionen der CDU in Sachsen-Anhalt - Studiengebühren befürwortet.

Im Kontext niedriger Durchschnittseinkommen, hoher Arbeitslosigkeit, hoher Wanderungsverluste, eines absehbaren Fachkräftemangels sollte die jetzige Regelung des Landeshochschulgesetzes nicht angetastet werden. Ein Studium führt schon heute zu erheblichen sozialen Belastungen von Studierenden und ihren Familien. Studiengebühren werden diese noch verschärfen.
Bei der geltenden Regelung im Land zu bleiben, könnte sich vergleichsweise auch als „positiver Standortfaktor“ auswirken und insbesondere „Landeskinder“ veranlassen, hier zu studierenden. Nicht zuletzt verbindet sich damit die Absicht, möglichst auch zu motivieren, in einem bildungsfreundlichen Land den Berufsstart und damit Lebensperspektive zu suchen."

Halle, 26. Januar 2005

 
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update 26.01.05
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