Keine Studiengebühren
in Sachsen-Anhalt
Zum heutigen
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über das 6. HRGÄndG
erklärt Jan Wagner, Landeskoordinator des PDS-nahen Jugendverbandes
['solid] - die sozialistische Jugend:
Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das in
der bundesweiten Hochschulrahmengesetzgebung festgesetzte Erststudiengebührenverbot
nichtig ist, da die Bundesgesetzgebung in diesem Fall zu sehr
in Länderkompetenzen eingreift. Damit ist der Weg zu Studiengebühren
geebnet.
Vor allem CDU und FDP versuchten das Gesetz zu kippen, um in den
Ländern, in denen sie die Regierung stellen, möglichst
schnell Studiengebühren erheben können. Soziale Selektion
wird weiterhin verschärft, die Krise bei der Finanzierung
von Bildung und Forschung entwickelt sich drastischer. Weniger
Studenten zu haben, heißt am Ende weniger Bildung vorzufinden.
Bildung wird vom sozialem Gut zu einem wirtschaftlichen Faktor,
indem der Student als Kunde, das Studium als Produkt angesehen
wird. Somit werden die Faktoren verschärft, die in der Bundesrepublik
Deutschland zur Bildungsmisere führten.
Die sachsen-anhaltinische Landesregierung ist bekannt für
ihre Verfechtung des Wirtschaftsobjekts Bildung und der sozialen
Auslese. Da schon am Anfang der Sekundarstufe das Land Sachsen-Anhalt
Büchergeld pro Jahr und Buch für teilweise gar nicht
vorhandene Bücher abverlangt, ist damit zu rechnen, dass
auch der sachsen-anhaltinische Hochschulraum demnächst von
den Erststudiengebühren heimgesucht wird.
Der PDS-nahe Jugendverband ['solid] Sachsen-Anhalt spricht sich
entschieden gegen diese Gebühren aus, und fordert die Landesregierung
auf, gegen den Bildungsmissstand konsequent vorzugehen, anstatt
schon jetzt mit Überlegungen zur Einführung von Studiengebühren
zu beginnen.
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