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Keine Studiengebühren in Sachsen-Anhalt

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über das 6. HRGÄndG erklärt Jan Wagner, Landeskoordinator des PDS-nahen Jugendverbandes ['solid] - die sozialistische Jugend:

Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das in der bundesweiten Hochschulrahmengesetzgebung festgesetzte Erststudiengebührenverbot nichtig ist, da die Bundesgesetzgebung in diesem Fall zu sehr in Länderkompetenzen eingreift. Damit ist der Weg zu Studiengebühren geebnet.
Vor allem CDU und FDP versuchten das Gesetz zu kippen, um in den Ländern, in denen sie die Regierung stellen, möglichst schnell Studiengebühren erheben können. Soziale Selektion wird weiterhin verschärft, die Krise bei der Finanzierung von Bildung und Forschung entwickelt sich drastischer. Weniger Studenten zu haben, heißt am Ende weniger Bildung vorzufinden.
Bildung wird vom sozialem Gut zu einem wirtschaftlichen Faktor, indem der Student als Kunde, das Studium als Produkt angesehen wird. Somit werden die Faktoren verschärft, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Bildungsmisere führten.
Die sachsen-anhaltinische Landesregierung ist bekannt für ihre Verfechtung des Wirtschaftsobjekts Bildung und der sozialen Auslese. Da schon am Anfang der Sekundarstufe das Land Sachsen-Anhalt Büchergeld pro Jahr und Buch für teilweise gar nicht vorhandene Bücher abverlangt, ist damit zu rechnen, dass auch der sachsen-anhaltinische Hochschulraum demnächst von den Erststudiengebühren heimgesucht wird.
Der PDS-nahe Jugendverband ['solid] Sachsen-Anhalt spricht sich entschieden gegen diese Gebühren aus, und fordert die Landesregierung auf, gegen den Bildungsmissstand konsequent vorzugehen, anstatt schon jetzt mit Überlegungen zur Einführung von Studiengebühren zu beginnen.


 

 
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update 03.03.05
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