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PDS lehnt SPD-Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen Hunden ab

Die PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute im Ausschuss für Inneres den Gesetzentwurf der SPD zum Schutz vor gefährlichen Hunden abgelehnt.

Eine Anhörung des Ausschusses hatte ergeben, dass dieser Entwurf in der Praxis nicht umzusetzen ist und Beißattacken auch nicht verhindern wird.

Einzelne Hunderassen mit Verboten zu belegen, funktioniert nicht. Notwendig ist vielmehr, dass gegen verantwortungslose Hundehalter härtere Sanktionen erfolgen.

Das größte Manko dieses Entwurfes besteht in der überaus hohen Regelungsdichte. Wer soll das bezahlen, beziehungsweise, dass was dem Entwurf völlig fehlt, ist eine Kostenfolgeabschätzung insbesondere auch für die Kommunen. Aus den genannten Gründen hat die PDS das Vorhaben der SPD abgelehnt .

Magdeburg, den 2. Februar 2005

Matthias Gärtner
Innenpolitischer Sprecher


 

 
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update 03.02.05
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