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PDS lehnt Aufweichung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und Aufweichung der Unschuldsvermutung ab

Die PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt lehnt die Ausweitung der DNA-Analyse ab. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger und das Prinzip der Unschuldsvermutung sind feste und bewährte Säulen unseres Rechtsstaates.

Die geforderte Gleichstellung von Fingerabdruck mit der DNA-Analyse ist Unfug, sie ist schlicht falsch. Aus Fingerabdrücken kann man weder das ungefähre Alter noch gewisse Krankheitslagen ableiten eines Menschen ableiten. Bei der DNA-Analyse sehr wohl.

Eine Schuppe oder ein Haar an einem Tatort leichter zu verlieren ist leichter, als einen Fingerabdruck zu hinterlassen. Unschuldige Bürger können somit sehr schnell in das Visier der Ermittler geraten. Das Prinzip der Unschuldsvermutung wird damit ausgehebelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 2000 die Ermittlungsarbeit mit dem so genannten genetischen Fingerabdruck für grundgesetzkonform erklärt, aber zugleich hohe Hürden gesetzt. Und das ist auch gut so, da das ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Bürger bedeutet. Für den Schutz dieses Rechtes wird die PDS auch künftig eintreten.


Magdeburg, den 7. Februar 2005

Matthias Gärtner
Innenpolitischer Sprecher

 

 
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update 07.02.05
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