PDS lehnt
Aufweichung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und
Aufweichung der Unschuldsvermutung ab
Die PDS-Fraktion
im Landtag von Sachsen-Anhalt lehnt die Ausweitung der DNA-Analyse
ab. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Bürger und das Prinzip der Unschuldsvermutung
sind feste und bewährte Säulen unseres Rechtsstaates.
Die geforderte
Gleichstellung von Fingerabdruck mit der DNA-Analyse ist Unfug,
sie ist schlicht falsch. Aus Fingerabdrücken kann man weder
das ungefähre Alter noch gewisse Krankheitslagen ableiten
eines Menschen ableiten. Bei der DNA-Analyse sehr wohl.
Eine Schuppe
oder ein Haar an einem Tatort leichter zu verlieren ist leichter,
als einen Fingerabdruck zu hinterlassen. Unschuldige Bürger
können somit sehr schnell in das Visier der Ermittler geraten.
Das Prinzip der Unschuldsvermutung wird damit ausgehebelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Dezember
2000 die Ermittlungsarbeit mit dem so genannten genetischen Fingerabdruck
für grundgesetzkonform erklärt, aber zugleich hohe Hürden
gesetzt. Und das ist auch gut so, da das ein erheblicher Eingriff
in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Bürger bedeutet.
Für den Schutz dieses Rechtes wird die PDS auch künftig
eintreten.
Magdeburg,
den 7. Februar 2005
Matthias Gärtner
Innenpolitischer Sprecher
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