Gesetzentwurf
Fraktion der
PDS
Entwurf eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004
Der Landtag
wolle beschließen:
Erstes Gesetz
zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(HSG LSA) vom 05.05.2004
Begründung
anliegend
Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender
Entwurf eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (HSG LSA). vom 05.05.2004
§ 1
Das Hochschulgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. 2004,
S. 255) wird wie folgt geändert:
1. §
111 wird wie folgt geändert:
a) Absatz
1 erhält folgende Fassung:
(1)
Studiengebühren werden nicht erhoben.
b) Absatz
2 erhält folgende Fassung:
(2)
Abweichend von Absatz 1 werden Gebühren und Entgelte erhoben
nach Maßgabe der folgenden Absätze dieser Vorschrift.
c) In Absatz
4 Satz 3 wird die Ziffer 8 durch die Ziffer 7 ersetzt.
d) Absatz
5 wird gestrichen.
e) Die bisherigen
Absätze 6, 7, 8 und 9 werden die Absätze 5, 6, 7 und
8.
2. §
112 wird aufgehoben.
§ 2
Das Gesetz
tritt am 01. 01. 2006 in Kraft.
Begründung
Die bisherigen
Regelungen im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
schließen Studiengebühren nicht grundsätzlich
aus, sie sehen ausdrücklich Gebühren bei Regelstudienzeitenüberschreitung
vor.
Die Fraktion
der PDS beabsichtigt, mit dem Gesetzentwurf Studiengebühren
grundsätzlich auszuschließen und die Möglichkeiten
zur Erhebung weiterer Entgelte einzuschränken.
Die Fraktion
der PDS lässt sich dabei davon leiten, dass Studiengebühren
geeignet sind, den Bildungszugang einzuschränken und ggf.
die Zahl der Studierenden zu senken.
Sie will eine solche Entwicklung ausschließen, weil sie
aus der Sicht der PDS-Fraktion soziale Chancengleichheit gefährdet
und darüber hinaus nicht dem wachsenden Bedarf an Fachkräften
mit einer Qualifikation auf Hochschulniveau gerecht wird.
In Zusammenhang
mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das
die alleinige Kompetenz der Länder bei der Regelung von Studiengebühren
hervorhebt, sieht die PDS-Fraktion besonderen Handlungsbedarf.
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