PDS begrüßt
Straßburger Urteil zu Bodenreform - Auffassung der PDS bestätigt
Zum Urteil
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)
zur Klage von Alteigentümern erklärt der agrarpol. Sprecher
der Fraktion Hans-Jörg Krause:
"Die
PDS-Landtagsfraktion begrüßt das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), wonach Alteigentümer,
die im Zuge der Bodenreform in der damaligen sowjetischen Besatzungszone
enteignet wurden, keinen Anspruch auf Rückgabe der Ländereien
oder Ausgleichsleistungen haben.
Nach der Entscheidung
des EGMR im vergangenen Jahr, dass Enteignungen ehemaliger DDR-Bürger
von Grund und Boden, der aus der Bodenreform stammt, rechtswidrig
sind, bestätigt das Straßburger Gericht heute erneut
die Auffassung der PDS.
Die Ergebnisse
der Bodenreform sollten jetzt endlich auch von der Bundesregierung
ohne Wenn und Aber akzeptiert werden. Es wäre nur folgerichtig,
wenn die Bundesregierung ihren Einspruch gegen das Urteil der
Straßburger Richter zugunsten der Bodenreform-Erben zurückzieht.
Damit würde im ländlichen Raum endlich Rechtsfrieden
einziehen."
Magdeburg, 30. März 2005
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