Landesregierung
hätte Justizzentrum ausschreiben müssen kein
sicherer Wirtschaftlichkeitsvergleich möglich
Die heutige
Sitzung des Finanzausschuss zur Vorstellung verschiedener Immobilien
für das zukünftige Justizzentrum in Magdeburg hat keine
Aufklärung über eine nachvollzieh-bare Vorzugsvariante
gebracht. Grund dafür ist, dass die Landesregierung eine
Aus-schreibung dieses Projektes im Barwert von rund 30 Mio. Euro
unterlassen hat, obwohl der § 55 der Landeshaushaltsordnung
eine Ausschreibung im Interesse der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
vorsieht.
Dadurch hat
die Landesregierung nur mit einem potentiellen Investor (Hauptpost)
detail-lierte Verhandlungen geführt, alle anderen Bewerber
hatten keine faire Chance, sich an einem Wettbewerb zu beteiligen.
Die abschließende
Feststellung der Koalitionsfraktionen, dass für jeden alternativen
Standort ohnehin eine Ausschreibung nach dem Vergaberecht hätte
zwingend erfolgen müssen, beweist die Unzulänglichkeit
des Verfahrens durch die Landesregierung, in des-sen Konsequenz
man sich in die Hände nur eines einzigen Anbieter gegeben
hat.
Vor diesem
Hintergrund ist eine sachgerechte Entscheidung auf der Basis einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unmöglich.
Die PDS fordert
den Stopp des bisherigen Verfahrens und eine Ausschreibung, die
allen Wettbewerbern um das Justizzentrum eine faire Chance gibt
und dem Land die Möglichkeit eröffnet, sich für
die wirklich wirtschaftlichste Variante zu entscheiden.
Die PDS-Fraktion
hat sich an der Abstimmung über einen Beschlussvorschlag
von CDU/FDP im Finanzausschuss aus diesem Grund nicht beteiligt,
nachdem die Anmietung der Hauptpost nunmehr als wirtschaftlichste
Variante gelten soll und die Landesregierung beauftragt wird,
diesbezügliche Vertragsverhandlungen zu führen.
Dass selbst den Koalitionsfraktionen dabei nicht wohl gewesen
ist, kommt darin zum Aus-druck, dass die von der Landesregierung
erwünschte Entsperrung der Verpflichtungser-mächtigung
nicht beschlossen worden ist.
W. Gallert
Fraktionsvorsitzender
Magdeburg,
09. Mai 2005
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