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Landesjustizminister von CDU und FDP übersehen offensichtlich das Grundprinzip des Jugendstrafrechts - Erziehung vor Strafe!

Die Landesjustizminister von CDU und FDP haben sich darauf geeinigt, dass Straffällige ab dem 18. Lebensjahr generell nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollen. Zudem soll die Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre angehoben werden.

Dazu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion Eva von Angern:

„Das Vorhaben von CDU und FDP ist nicht neu und bereits mehrfach angekündigt. Es wird dadurch allerdings nicht besser. Offensichtlich haben CDU und FDP das entscheidende Grundprinzip des Jugendstrafrechts übersehen. Danach geht es in aller erster Linie um Erziehung und nicht um Strafe. Gerade darin besteht ein großes gesellschaftliches Interesse. Im Sinne der Resozialisierung von Tätern ist ein Gefängnisaufenthalt nicht hilfreich.

Die Landesjustizminister sollten sich vielmehr mit dem Thema Prävention auseinandersetzen und die Faktoren beseitigen, die eine kriminelle Karriere befördern.

Es verwundert nicht, dass der Justizminister von Sachsen-Anhalt, Curt Becker (CDU), in das gleiche Horn bläst. Er war es, der mit seiner ersten Anweisungen im neuen Amt im Jahr 2003 die Diversionsrichtlinien in Sachsen-Anhalt verschärfte. Im Kinder- und Jugendbericht lässt sich nunmehr das Ergebnis ablesen. Danach ist die Anzahl der jugendlichen Straftäter im Jahr 2002 (alte Diversionsrichtlinie) um 8,7 % und im Jahr 2003 (neue Diversionsrichtlinie) um 8,4 % gesunken. Eine Steigerung der Bereitschaft der Jugendlichen, vor dem Hintergrund rigiderer Repression die gesetzten Grenzen zu akzeptieren, kann daraus wohl nicht abgelesen werden."


Magdeburg, 17. Juni 2005

 
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update 17.06.05
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