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Hochschulmedizingesetz ist nicht zustimmungsfähig!

Zu Bemerkungen des CDU-Abgeordneten Tullner zur "angeblichen Missachtung der Personalräte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Hochschulmedizingesetz" stellt die wissenschaftspol. Sprecherin der Fraktion Dr. Petra Sitte fest:

"Wenn Herr Tullner feststellt , "Die Personalräte konnten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach ihre Positionen erläutern.", so redet er damit schlicht und wohl auch bewußt am eigentlichen Problem vorbei.

Fakt ist vielmehr folgendes: Die Klage der Personalräte richtet sich nicht darauf, nicht gehört worden zu sein. Vielmehr bekamen sie auf ihre berechtigten Fragen keine ausreichenden Antworten - weder von der Landesregierung noch von Gesetzgeber!
Und selbst ihre in den Anhörungen vorgetragenen Kritiken sind nicht wirklich berücksichtigt worden!

Die PDS-Fraktion jedenfalls wird dieses im übrigen hinlänglich bekannte undemokratische Verhaltensweise von Landesregierung und Koalition nicht mit Zustimmung honorieren - die PDS lehnt das Hochschulmedizingesetz ab!"


Magdeburg, 7. Juli 2005

 
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