Hochschulmedizingesetz
ist nicht zustimmungsfähig!
Zu Bemerkungen
des CDU-Abgeordneten Tullner zur "angeblichen Missachtung
der Personalräte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum
Hochschulmedizingesetz" stellt die wissenschaftspol. Sprecherin
der Fraktion Dr. Petra Sitte fest:
"Wenn
Herr Tullner feststellt , "Die Personalräte konnten
im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach ihre Positionen
erläutern.", so redet er damit schlicht und wohl auch
bewußt am eigentlichen Problem vorbei.
Fakt ist vielmehr
folgendes: Die Klage der Personalräte richtet sich nicht
darauf, nicht gehört worden zu sein. Vielmehr bekamen sie
auf ihre berechtigten Fragen keine ausreichenden Antworten - weder
von der Landesregierung noch von Gesetzgeber!
Und selbst ihre in den Anhörungen vorgetragenen Kritiken
sind nicht wirklich berücksichtigt worden!
Die PDS-Fraktion
jedenfalls wird dieses im übrigen hinlänglich bekannte
undemokratische Verhaltensweise von Landesregierung und Koalition
nicht mit Zustimmung honorieren - die PDS lehnt das Hochschulmedizingesetz
ab!"
Magdeburg, 7. Juli 2005
|