Investitionserleichterungsgesetz
ist fragwürdiges Konstrukt
Zum heute
in den Landtag eingebrachten Dritten Investitionserleichterungsgesetz
erklärt der parlamentarische Geschäftsführer und
wirtschaftspol. Sprecher der Fraktion Dr. Frank Thiel:
"Gravierend
sind die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen
zum barrierefreien Bauen. Die vorgesehenen Einschränkungen
sind wenig geeignet, den Anforderungen, insbesondere der demografischen
Entwicklung gerecht zu werden. Das ist abzulehnen. Arbeitnehmerrechte
behinderter Menschen werden von vornherein eingeschränkt
.
Mit dem Wegfall
der Erhaltungspflicht denkmalgeschützter Gebäude wird
die Schwelle für den Erhalt der Kulturgüter so niedrig
angesetzt, so dass ein großer Schaden für das Kulturland
Sachsen-Anhalt zu erwarten ist. Wenn allerdings gemeint ist, mit
beseitigten Ruinen denkmalgeschützter Gebäude Platz
für Investitionserleichterungen geschaffen zu haben, dann
ist das eine logische Konsequenz aus diesem Gesetz.
Artikel 3
des Gesetzentwurfes ist der erneute Versuch, Bauvorhaben, die
den Anspruch haben, der Allgemeinheit zu dienen, zu Lasten der
Natur zu realisieren. Er beinhaltet nichts anderes, als den Versuch,
internationale Konventionen und deutsches Recht spitzfindig so
auszudeuten, dass die Interessen des Naturschutzes wieder einmal
zurückgestellt werden.
Erneut wird durch die Koalition befördert, dass der Naturschutz
als Investitionshemmnis in der Öffentlichkeit wahrgenommen
wird, wenn es um konkrete Bauvorhaben geht.
Alles in allem
bleibet offen, ob dieses Gesetz tatsächlich den wirtschaftlichen
Aufschwung auslöst, den es verspricht.
Bereits das
dritte Investitionserleichterungsgesetz soll nun den Aufschwung
bringen, ohne dass es verlässliche Aussagen zu den Ergebnissen
der ersten beiden gibt. Masse statt Klasse scheint die Devise
der Landesregierung zu sein."
Magdeburg, 8. Juli 2005
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