Hat Magdeburger Uni die Gründe für die Überschreitung
der Regelstudienzeit ausreichend geprüft?
Zur Klage
gegen Gebühren für Langzeitstudierende vor dem Magdeburger
Verwaltungsgericht erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin
der Landtagsfraktion, Petra Sitte:
Die Linkspartei.PDS
hat Pläne zur Einführungen von Langzeitstudiengebühren
immer kritisiert. Sie lehnte auch deren Verankerung im novellierten
Landeshochschulgesetz ab.
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat zwar nicht
Langzeitstudiengebühren selbst zum Gegenstand, aber die Hintergründe,
vor denen die Klagen geführt werden, verdeutlichen viele
der Probleme, aufgrund derer die Einführung der Gebühren
von der Linkspartei. PDS kritisiert wurden.
Die Magdeburger
Universität muss sich fragen lassen, inwieweit sie die sehr
verschiedenen Gründe für die Überschreitung von
Regelstudienzeiten unter den rd. 900 betroffenen Studierenden
beachtet hat.
So heißt es in § 6 des Landeshochschulgesetzes: Die
Hochschulen gewährleisten, dass die Studierenden dieses Ziel
(Abschluss des Studiums d.A.) gemäß der Aufgabenstellung
ihrer Hochschule im Rahmen der jeweils geltenden Regelstudienzeit
erreichen können. Hat die Magdeburger Universität
diesen Umstand bei den zugestellten Bescheiden konkret geprüft?
Der § 112 besagt, dass bei einem einmaligen Wechsel des Studienganges
bis zum Ende des zweiten Semesters diese nicht auf die Regelstudienzeit
angerechnet werden dürfen.
Ebenso dürfen Beurlaubungssemester nicht angerechnet werde.
Die Gebührenpflicht wird auch um die Zeiten (max. zwei Semester)
hinausgeschoben, in denen sich Studierende aktiv in Hochschulgremien
sowie Fachschaften betätigt haben.
Auch weil
die Einnahmen an den Hochschulen verbleiben, provozieren die Regelungen
des Landeshochschulgesetzes die Hochschulen zur stringenten Auslegung.
Im Falle der Magdeburger Universität dürften rd. 400.00
Euro Motiv genug sein. Dieses verstärkt sich letztlich dadurch,
dass alle Hochschulen des Landes immer noch unterfinanziert sind.
Das finanzielle
Motiv zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren, verstärkt
Bestrebungen zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren,
wie die konkreten Bemühungen mehrerer Bundesländer,
der Kultusministerkonferenz und diverser Banken zeigen. Letztere
bereiten sich längst auf ein neues Geschäfts- und Einnahmefeld
vor!
Die Beispiele
an der Magdeburger Universität zeigen konkret, welche Probleme
mit der Gebührenerhebung verbunden sind. Für die Erhebung
von Studiengebühren - egal ob bezogen auf Regelzeitüberschreitung
oder allgemein - gibt es keine sozial gerechte Lösung.
Magdeburg, 17.08.05
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