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Hat Magdeburger Uni die Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit ausreichend geprüft?

Zur Klage gegen Gebühren für Langzeitstudierende vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Petra Sitte:

Die Linkspartei.PDS hat Pläne zur Einführungen von Langzeitstudiengebühren immer kritisiert. Sie lehnte auch deren Verankerung im novellierten Landeshochschulgesetz ab.
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat zwar nicht Langzeitstudiengebühren selbst zum Gegenstand, aber die Hintergründe, vor denen die Klagen geführt werden, verdeutlichen viele der Probleme, aufgrund derer die Einführung der Gebühren von der Linkspartei. PDS kritisiert wurden.

Die Magdeburger Universität muss sich fragen lassen, inwieweit sie die sehr verschiedenen Gründe für die Überschreitung von Regelstudienzeiten unter den rd. 900 betroffenen Studierenden beachtet hat.
So heißt es in § 6 des Landeshochschulgesetzes: „Die Hochschulen gewährleisten, dass die Studierenden dieses Ziel (Abschluss des Studiums d.A.) gemäß der Aufgabenstellung ihrer Hochschule im Rahmen der jeweils geltenden Regelstudienzeit erreichen können.“ Hat die Magdeburger Universität diesen Umstand bei den zugestellten Bescheiden konkret geprüft?
Der § 112 besagt, dass bei einem einmaligen Wechsel des Studienganges bis zum Ende des zweiten Semesters diese nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden dürfen.
Ebenso dürfen Beurlaubungssemester nicht angerechnet werde. Die Gebührenpflicht wird auch um die Zeiten (max. zwei Semester) hinausgeschoben, in denen sich Studierende aktiv in Hochschulgremien sowie Fachschaften betätigt haben.

Auch weil die Einnahmen an den Hochschulen verbleiben, provozieren die Regelungen des Landeshochschulgesetzes die Hochschulen zur stringenten Auslegung. Im Falle der Magdeburger Universität dürften rd. 400.00 Euro Motiv genug sein. Dieses verstärkt sich letztlich dadurch, dass alle Hochschulen des Landes immer noch unterfinanziert sind.

Das finanzielle Motiv zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren, verstärkt Bestrebungen zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren, wie die konkreten Bemühungen mehrerer Bundesländer, der Kultusministerkonferenz und diverser Banken zeigen. Letztere bereiten sich längst auf ein neues Geschäfts- und Einnahmefeld vor!

Die Beispiele an der Magdeburger Universität zeigen konkret, welche Probleme mit der Gebührenerhebung verbunden sind. Für die Erhebung von Studiengebühren - egal ob bezogen auf Regelzeitüberschreitung oder allgemein - gibt es keine sozial gerechte Lösung.


Magdeburg, 17.08.05

 
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update 17.08..05
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