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Landesregierung soll Empfänger von Leistungen nach Hartz IV bei Kosten für Schülerbeförderung in den oberen Schuljahren unterstützen

Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Rosemarie Hein, erklärt zu einem Vorstoß ihrer Partei in der kommenden Landtagssitzung:

„Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Hartz IV Gesetzen kommen in diesen Tagen in große Schwierigkeiten, wenn ihre Töchter oder Söhne nunmehr die 11. Klasse an einer berufsbildenden Schule oder eines Gymnasiums besuchen und auf den Schulbus angewiesen sind.
Die Fahrkarten im 11. und den weiteren Schuljahrgängen müssen nämlich vollständig bezahlt werden. Eine Unterstützung kann der Landkreis zwar gewähren – muss er aber nach Schulgesetz nicht.

Die Linkspartei.PDS fordert daher die Landesregierung auf, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Maßnahmen vorzuschlagen, um in diesen Fällen Hartz IV-Betroffene zu entlasten und wirksam zu unterstützen.
Wir machen hier besonders Druck, weil es nicht sein darf, dass soziale Probleme in den Familien Bildungschancen junger Leute nachhaltig einschränken.“

Magdeburg, 31. August 2005

(Der Antrag der Linkspartei.PDS ist beigefügt.)



Antrag

Fraktion der Linkspartei.PDS

Entlastung von Kosten der Schülerbeförderung für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach den Hartz-IV-Gesetzen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung soll in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Maßnahmen vorschlagen, um Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler, die Empfänger von Leistungen nach den Hartz-IV Gesetzen sind, von den Kosten der Schülerbeförderung zu entlasten, wenn die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht in § 71 Absatz 2 genannt sind. Die Landesregierung soll darüber den Ausschüssen für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie Bildung und Wissenschaft spätestens bis Ende des Jahres 2005 berichten.


Begründung

Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe II den 11., 12. und 13. Schuljahrgang besuchen, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung.
Das Schulgesetz des Landes sieht jedoch vor, dass der Träger der Schülerbeförderung auch dieser Gruppe von Schülerinnen und Schülern Zuschüsse gewähren kann.

Es zeigt sich, dass für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Hartz-IV Gesetzen die Aufbringung der Kosten für die Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II eine erhebliche Belastung darstellt oder für einige sogar unmöglich wird. Die einbringende Fraktion sieht daher Handlungsbedarf im Sinne dieses Antrages.


Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender

 
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update 31.08..05
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