Landesregierung
soll Empfänger von Leistungen nach Hartz IV bei Kosten für
Schülerbeförderung in den oberen Schuljahren unterstützen
Die bildungspolitische
Sprecherin der Fraktion, Rosemarie Hein, erklärt zu einem
Vorstoß ihrer Partei in der kommenden Landtagssitzung:
Empfängerinnen
und Empfänger von Leistungen nach den Hartz IV Gesetzen kommen
in diesen Tagen in große Schwierigkeiten, wenn ihre Töchter
oder Söhne nunmehr die 11. Klasse an einer berufsbildenden
Schule oder eines Gymnasiums besuchen und auf den Schulbus angewiesen
sind.
Die Fahrkarten im 11. und den weiteren Schuljahrgängen müssen
nämlich vollständig bezahlt werden. Eine Unterstützung
kann der Landkreis zwar gewähren muss er aber nach
Schulgesetz nicht.
Die Linkspartei.PDS
fordert daher die Landesregierung auf, gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden Maßnahmen vorzuschlagen, um in diesen
Fällen Hartz IV-Betroffene zu entlasten und wirksam zu unterstützen.
Wir machen hier besonders Druck, weil es nicht sein darf, dass
soziale Probleme in den Familien Bildungschancen junger Leute
nachhaltig einschränken.
Magdeburg,
31. August 2005
(Der Antrag
der Linkspartei.PDS ist beigefügt.)
Antrag
Fraktion der
Linkspartei.PDS
Entlastung
von Kosten der Schülerbeförderung für Leistungsempfängerinnen
und Leistungsempfänger nach den Hartz-IV-Gesetzen
Der Landtag
wolle beschließen:
Die Landesregierung
soll in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden
Maßnahmen vorschlagen, um Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen
und Schüler, die Empfänger von Leistungen nach den Hartz-IV
Gesetzen sind, von den Kosten der Schülerbeförderung
zu entlasten, wenn die betreffenden Schülerinnen und Schüler
nicht in § 71 Absatz 2 genannt sind. Die Landesregierung
soll darüber den Ausschüssen für Gleichstellung,
Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie Bildung und Wissenschaft
spätestens bis Ende des Jahres 2005 berichten.
Begründung
Schülerinnen
und Schüler, die in der Sekundarstufe II den 11., 12. und
13. Schuljahrgang besuchen, haben keinen Anspruch auf Erstattung
der Kosten für die Schülerbeförderung.
Das Schulgesetz des Landes sieht jedoch vor, dass der Träger
der Schülerbeförderung auch dieser Gruppe von Schülerinnen
und Schülern Zuschüsse gewähren kann.
Es zeigt sich,
dass für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen
nach den Hartz-IV Gesetzen die Aufbringung der Kosten für
die Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II eine
erhebliche Belastung darstellt oder für einige sogar unmöglich
wird. Die einbringende Fraktion sieht daher Handlungsbedarf im
Sinne dieses Antrages.
Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender
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