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Rückforderung des ALG II von Künstlern ist ein Skandal

Die Agentur für Arbeit – JobCenter Berlin Tempelhof-Schöneberg hat am 17. August 2005 zwei in Bedarfsgemeinschaft lebenden Künstlern mitgeteilt, dass ihnen das Arbeitslosengeld II gestrichen sei und bisher gezahlte Beträge von ihnen zurückgefordert werden. Das steht im krassen Widerspruch zu der Erklärung der Bundesagentur für Arbeit in einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission des Bundestages „Kultur in Deutschland“ vom 30. Mai diesen Jahres, wonach selbstgeschaffene Kunstwerke von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern nicht als verwertbares und einzusetzendes Vermögen angerechnet werden.

Dazu erklärt die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion der Linkspartei.PDS im Landtag Sachsen-Anhalt Dr. Rosemarie Hein:

„Nicht verkaufte Kunstwerke von Künstlern haben immateriellen Wert, sind in keinem Fall als Vermögenswerte der Antragsteller auf Arbeitslosengeld II anzusehen. Erst auf dem Kunstmarkt verkaufte Werke können als Vermögen bei der Ermittlung der Anspruchberechtigung herangezogen werden. Angesichts solcher unsozialer Entwicklungen kann man nur sagen: ‚Wehret den Anfängen!’ Ich erwarte vom Kultusminister, dass er sich derartigen Entwicklungen in unserem Bundesland von vorn herein entgegenstellt.“


Magdeburg, 2. September 2005

 

 
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