Rückforderung
des ALG II von Künstlern ist ein Skandal
Die Agentur
für Arbeit JobCenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
hat am 17. August 2005 zwei in Bedarfsgemeinschaft lebenden Künstlern
mitgeteilt, dass ihnen das Arbeitslosengeld II gestrichen sei
und bisher gezahlte Beträge von ihnen zurückgefordert
werden. Das steht im krassen Widerspruch zu der Erklärung
der Bundesagentur für Arbeit in einer öffentlichen Anhörung
der Enquete-Kommission des Bundestages Kultur in Deutschland
vom 30. Mai diesen Jahres, wonach selbstgeschaffene Kunstwerke
von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern nicht als
verwertbares und einzusetzendes Vermögen angerechnet werden.
Dazu erklärt
die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion der Linkspartei.PDS
im Landtag Sachsen-Anhalt Dr. Rosemarie Hein:
Nicht
verkaufte Kunstwerke von Künstlern haben immateriellen Wert,
sind in keinem Fall als Vermögenswerte der Antragsteller
auf Arbeitslosengeld II anzusehen. Erst auf dem Kunstmarkt verkaufte
Werke können als Vermögen bei der Ermittlung der Anspruchberechtigung
herangezogen werden. Angesichts solcher unsozialer Entwicklungen
kann man nur sagen: Wehret den Anfängen! Ich
erwarte vom Kultusminister, dass er sich derartigen Entwicklungen
in unserem Bundesland von vorn herein entgegenstellt.
Magdeburg, 2. September 2005
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