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Undemokratische Verhandlungspraxis des Kultusministeriums gegenüber den Hochschulen bei der Entstehung der neuen Zielvereinbarungen

Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Petra Sitte fordert die Landesregierung auf, das Landeshochschulgesetz einzuhalten und das undemokratische Vorgehen gegenüber den Hochschulen bei der Erarbeitung der neuen Zielvereinbarungen zu beenden:

Zur Vorgeschichte:
Im Juli 2005 hatte der Kultusminister die Rektoren der Hochschulen Sachsen-Anhalts zu einer „Auftaktberatung“ zu den neuen Zielvereinbarungen geladen. Die neuen Vereinbarungen sollen ab 2006 Handlungsgrundlage für die Hochschulen werden, weil zum Jahresende die Laufzeit der alten Ziel- und Ergänzungsvereinbarungen endet.

Nach dem Auftakt passierte zunächst nicht viel. Die Urlaubszeit trennte die Handelnden. Das Wintersemester 2005/2006 beginnt ohnehin erst am 01.10.2005. Man sollte also meinen, dass damit genügend Zeit zur inhaltlichen Beratung der Zielvereinbarungen zur Verfügung stünde.

Die Gesetzeslage:
Laut § 68 (Rektorat) Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes entscheidet zwar das Rektorat über den Abschluss einer Zielvereinbarungen, zuvor jedoch hat laut § 67 (Senat) Abs. 3 der Senat über den Entwurf der Zielvereinbarung zu beraten.
Mitglieder des Senats sind u.a. auch die Vertreter bzw. Vertreterinnen der Studierenden. Da jedoch das Semester erst am 01.10.2005 beginnt und erst nach diesem Zeitpunkt die Studierenden wieder an den Hochschulen sind, ist klar, dass diese Beratung frühestens im Oktober erfolgen kann.

Laut § 57 (Zusammenwirken von Hochschulen und Staat) Abs. 2 haben die Hochschulen dem Ministerium und dem Landtag über die Zielerreichung und die Mittelverwendung zu berichten. Infolge dieser Regelung muss auch ein entsprechender Termin des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft anberaumt werden. Aber nicht genug damit. Der Landtag bzw. der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hatte auf Basis einer früheren Beschlussfassung darauf verwiesen, dass er in den Prozess der Entstehung von Zielvereinbarungen zumindest informatorisch einbezogen werden möchte.

Die aktuelle Situation:
Das Land bzw. das Kultusministerium könnte die neuen Zielvereinbarungen ohne Zeitdruck angehen, verfügt man doch über einen Doppelhaushalt 2005/2006. Dass bereits heute an der Aufstellung des folgenden Landeshaushaltes gearbeitet wird, ist sicher mit in Rechnung zu stellen, entkräftet aber die Feststellung nicht.

Was passiert statt dessen? Aus dem Kultusministerium werden die Hochschulen mit Unterzeichnungsterminen konfrontiert, die noch im September 05 liegen. Diesem Vorgehen haben sich offensichtlich die Rektoren verweigert. Wiedereinmal versucht das Kultusministerium wichtige Entscheidungen in einer Zeit herbeizuführen, in welcher ein Teil der Betroffenen nicht aktiv eingebunden werden kann! Mehrfach wurde ein solches Vorgehen bereits kritisiert.

Die Forderung:
Die Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich an das Landeshochschulgesetz zu halten.
Zielvereinbarungen sind von eminenter Bedeutung für jede Hochschule des Landes. Sie bestimmen die Rahmenbedingungen unter denen sich die Selbstverwaltung der Hochschulen in einem Zeitraum von mehreren Jahren verwirklichen kann. Umso wichtiger ist es, während der Vorbereitungen die inhaltlichen und demokratischen Standards zu sichern.
Erneut wird versucht, die Hochschulen durch Zeitdruck zur schnellen Unterschriftsleistung zu nötigen. Dieses Vorgehen wird als undemokratisch abgelehnt.

Daher ist die Landesregierung über einen Selbstbefassungsantrag gegenüber dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft aufgefordert worden, den Abgeordneten eine schriftliche Informationsgrundlage vorzulegen, um eine Basis für die Einbeziehung der Abgeordneten zu geben.

Die Landesregierung sollte endlich Lehren aus den Kritiken ziehen, die bereits am Vorgehen innerhalb der Vorbereitung zu den vorangegangenen Zielvereinbarungen geäußert wurde! Eine Vertragsschließung muss in gegenseitigem Respekt erfolgen."

Magdeburg, 07.09.2005

 
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update 07.09..05
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