Undemokratische
Verhandlungspraxis des Kultusministeriums gegenüber den Hochschulen
bei der Entstehung der neuen Zielvereinbarungen
Die wissenschaftspolitische
Sprecherin der Fraktion Petra Sitte fordert die Landesregierung
auf, das Landeshochschulgesetz einzuhalten und das undemokratische
Vorgehen gegenüber den Hochschulen bei der Erarbeitung der
neuen Zielvereinbarungen zu beenden:
Zur Vorgeschichte:
Im Juli 2005 hatte der Kultusminister die Rektoren der Hochschulen
Sachsen-Anhalts zu einer Auftaktberatung zu den neuen
Zielvereinbarungen geladen. Die neuen Vereinbarungen sollen ab
2006 Handlungsgrundlage für die Hochschulen werden, weil
zum Jahresende die Laufzeit der alten Ziel- und Ergänzungsvereinbarungen
endet.
Nach dem Auftakt
passierte zunächst nicht viel. Die Urlaubszeit trennte die
Handelnden. Das Wintersemester 2005/2006 beginnt ohnehin erst
am 01.10.2005. Man sollte also meinen, dass damit genügend
Zeit zur inhaltlichen Beratung der Zielvereinbarungen zur Verfügung
stünde.
Die Gesetzeslage:
Laut § 68 (Rektorat) Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes entscheidet
zwar das Rektorat über den Abschluss einer Zielvereinbarungen,
zuvor jedoch hat laut § 67 (Senat) Abs. 3 der Senat über
den Entwurf der Zielvereinbarung zu beraten.
Mitglieder des Senats sind u.a. auch die Vertreter bzw. Vertreterinnen
der Studierenden. Da jedoch das Semester erst am 01.10.2005 beginnt
und erst nach diesem Zeitpunkt die Studierenden wieder an den
Hochschulen sind, ist klar, dass diese Beratung frühestens
im Oktober erfolgen kann.
Laut §
57 (Zusammenwirken von Hochschulen und Staat) Abs. 2 haben die
Hochschulen dem Ministerium und dem Landtag über die Zielerreichung
und die Mittelverwendung zu berichten. Infolge dieser Regelung
muss auch ein entsprechender Termin des Ausschusses für Bildung
und Wissenschaft anberaumt werden. Aber nicht genug damit. Der
Landtag bzw. der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hatte
auf Basis einer früheren Beschlussfassung darauf verwiesen,
dass er in den Prozess der Entstehung von Zielvereinbarungen zumindest
informatorisch einbezogen werden möchte.
Die aktuelle
Situation:
Das Land bzw. das Kultusministerium könnte die neuen Zielvereinbarungen
ohne Zeitdruck angehen, verfügt man doch über einen
Doppelhaushalt 2005/2006. Dass bereits heute an der Aufstellung
des folgenden Landeshaushaltes gearbeitet wird, ist sicher mit
in Rechnung zu stellen, entkräftet aber die Feststellung
nicht.
Was passiert
statt dessen? Aus dem Kultusministerium werden die Hochschulen
mit Unterzeichnungsterminen konfrontiert, die noch im September
05 liegen. Diesem Vorgehen haben sich offensichtlich die Rektoren
verweigert. Wiedereinmal versucht das Kultusministerium wichtige
Entscheidungen in einer Zeit herbeizuführen, in welcher ein
Teil der Betroffenen nicht aktiv eingebunden werden kann! Mehrfach
wurde ein solches Vorgehen bereits kritisiert.
Die Forderung:
Die Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich an das Landeshochschulgesetz
zu halten.
Zielvereinbarungen sind von eminenter Bedeutung für jede
Hochschule des Landes. Sie bestimmen die Rahmenbedingungen unter
denen sich die Selbstverwaltung der Hochschulen in einem Zeitraum
von mehreren Jahren verwirklichen kann. Umso wichtiger ist es,
während der Vorbereitungen die inhaltlichen und demokratischen
Standards zu sichern.
Erneut wird versucht, die Hochschulen durch Zeitdruck zur schnellen
Unterschriftsleistung zu nötigen. Dieses Vorgehen wird als
undemokratisch abgelehnt.
Daher ist
die Landesregierung über einen Selbstbefassungsantrag gegenüber
dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft aufgefordert worden,
den Abgeordneten eine schriftliche Informationsgrundlage vorzulegen,
um eine Basis für die Einbeziehung der Abgeordneten zu geben.
Die Landesregierung
sollte endlich Lehren aus den Kritiken ziehen, die bereits am
Vorgehen innerhalb der Vorbereitung zu den vorangegangenen Zielvereinbarungen
geäußert wurde! Eine Vertragsschließung muss
in gegenseitigem Respekt erfolgen."
Magdeburg,
07.09.2005
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