Die Linkspartei.PDS
beschließt am 20. September 2005 über Klage vor dem
Landesverfassungsgericht gegen die Landesregierung
Die Mitglieder
der Fraktion im Finanz- und im Innenausschuss werden der Fraktion
am 20. September 2005 einen Beschluss vorlegen, der eine Klage
vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Landesregierung wegen
Verletzung des Budgetrechts des Landtages beinhaltet.
Dabei geht
es um einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren zur Unterbringung
der Katasterverwaltung im Magdeburger City Care, der ohne Wissen
und Billigung des Landtages abgeschlossen wurde.
Die für
einen solchen Schritt notwendige Voraussetzungen der Unvorhersehbarkeit
und der Unabweisbarkeit sind definitiv nicht gegeben.
Wenn die Landesregierung trotzdem einen solchen Schritt hätte
realisieren wollen, hätte sie einen Nachtragshaushalt in
den Landtag einbringen müssen.
Darüber
hinaus verzichtete die Landesregierung auf die sofortige Information
des Finanzausschusses mit der Begründung, dass dieser Vertrag
über mehr als 16 Mio. Euro unerheblich gewesen sei.
Im Interesse
der Wahrung der Parlamentsrechte muss der Landesregierung ein
Stopp-Zeichen gesetzt werden.
Magdeburg, 14. September 2005
Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender
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