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Die Linkspartei.PDS beschließt am 20. September 2005 über Klage vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Landesregierung

Die Mitglieder der Fraktion im Finanz- und im Innenausschuss werden der Fraktion am 20. September 2005 einen Beschluss vorlegen, der eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Landesregierung wegen Verletzung des Budgetrechts des Landtages beinhaltet.

Dabei geht es um einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren zur Unterbringung der Katasterverwaltung im Magdeburger City Care, der ohne Wissen und Billigung des Landtages abgeschlossen wurde.

Die für einen solchen Schritt notwendige Voraussetzungen der Unvorhersehbarkeit und der Unabweisbarkeit sind definitiv nicht gegeben.
Wenn die Landesregierung trotzdem einen solchen Schritt hätte realisieren wollen, hätte sie einen Nachtragshaushalt in den Landtag einbringen müssen.

Darüber hinaus verzichtete die Landesregierung auf die sofortige Information des Finanzausschusses mit der Begründung, dass dieser Vertrag über mehr als 16 Mio. Euro unerheblich gewesen sei.

Im Interesse der Wahrung der Parlamentsrechte muss der Landesregierung ein Stopp-Zeichen gesetzt werden.


Magdeburg, 14. September 2005

Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender

 

 
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update 14.09..05
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