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Landesbehindertenbeauftragter in Sachsen-Anhalt – Interessenvertreter oder Verlegenheitslösung?

Zur Berufung von Herrn Adrian Maerevoet zum Beauftragten für die Belange behinderter Menschen in Sachsen-Anhalt für die Landesregierung erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion Dr. Detlef Eckert:

"Erneut hat eine Landesregierung die Forderung der Behindertenverbände, eine selbst von Behinderung betroffene Person zum/r Beauftragten für die Belange behinderter Menschen zu berufen und damit von vornherein ein gewisses Vertrauensverhältnis herzustellen, ignoriert. Die Vorbehalte des Landesbehindertenbeirates wurden meines Wissens trotz seiner Zustimmung nicht ausgeräumt. Ausschlaggebend war letztendlich, dass infolge von Umstrukturierungsmaßnahmen im Ministerium die Person mit Stelle zur Verfügung stand und eine Stelle für eine Person von außen nicht zur Verfügung stünde.

Das erscheint als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verbänden etwas wenig, auch wenn der berufene Beauftragte bisher Referatsleiter für Behindertenhilfe war. Gerade in dieser Position jedoch war er in Verbänden und bei Betroffenen und auch in der Öffentlichkeit wegen seiner Konzepte für die Behindertenhilfe umstritten.

Stellt sich die Frage, warum eine per Gesetz (Behindertengleichstellungsgesetz LSA, § 7) zu besetzende Position in der Landesregierung auf „mitgebrachte“ Stellen angewiesen ist. Oder ist die Position des Behindertenbeauftragten für nicht mehr benötigte Beamte gerade die richtige Funktion?

Mit der Berufung von Herrn Maerevoet hat die Landesregierung sich erneut gegen eine originäre Interessenvertretung für behinderte Menschen entschieden."


Magdeburg, 20. September 2005

 
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update 20.09..05
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