Rettungsdienstgesetz halbherzig
In seiner heutigen Sitzung diskutierte der Ausschuss
für
Gesundheit und Soziales über ein neues Rettungsdienstgesetz.
Zum Ergebnis erklärt die Gesundheitspolitische Sprecherin
der Fraktion Birke Bull:
"Der lange Anlauf der Landesregierung ließ auf einen
großen Wurf hoffen. Doch das Ergebnis zeugt von Halbherzigkeit.
Strukturen werden nur sehr zaghaft verändert und die Zahl
der Leitstellen lediglich den künftigen Kreisstrukturen
angepasst. Eine darüber hinaus gehende interkommunale Zusammenarbeit
zur weiteren notwendigen Reduzierung der Leitstellen ist wenig
wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund wird im Sinne weiterer
Kosteneinsparungen der Druck auf das ohnehin schon klägliche
Einkommen der dort Beschäftigen wachsen.
Der Antrag der PDS-Fraktion, an Tarifverträge angelehnte
Beschäftigung zu einem Kriterium bei der Auswahl der Rettungsdienste
zu machen, wurde durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Auch der durch uns beantragte Vorrang für die gemeinnützigen
Hilfsorganisationen bei der Vergabe des Rettungsdienstes in den
Kreisen fand keine Mehrheit. Das ist um so bedauerlicher, als
auf diese Weise auch die ehrenamtliche Arbeit dieser Hilfsorganisationen
keine Unterstützung findet. Erfahrungsgemäß ist
die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Arbeit dort am größten,
wo bereits auf etablierte Strukturen zurückgegriffen werden
kann. Private Anbieter werden sich diesem wichtigen Anliegen
nicht widmen. Bei gleichen Effektivitäts- und Wirtschaftlichkeitsvoraussetzungen
sollte vor diesem Hintergrund den gemeinnützigen Hilfsorganisationen
Vorrang eingeräumt werden. Sie sind diejenigen, die mit
hohem ehrenamtlichen Einsatz auch in der Kinder- und Jugendarbeit
sowie bei Großveranstaltungen und Katastropheneinsätzen
bürgerschaftlichem Engagement eine zuverlässige Basis
bieten."
Magdeburg, 18. November 2005
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