Umweltinformationsgesetz
ist Informationsverhinderungsgesetz
Zur
heutigen Beratung des Umweltinformationsgesetzes im Umweltausschuss
des Landtages erklärt der umweltpol. Sprecher der Fraktion
Dr. Uwe-Volkmar Köck:
"Dank der Koalition von CDU und FDP werden wir statt eines
Umweltinformationsgesetzes ein Informationsverhinderungsgesetz
erhalten. Hier entsteht ein Gesetz für die Verwaltung, nicht
für Bürgerinnen und Bürger. Die Koalition wünschte
ein schlankes Gesetz - so weit, so gut. Schlecht ist nur, dass
das Gesetz völlig unverständlich bleibt, solange man
nicht das Bundesgesetz daneben legt.
Eigentlich sollte mit dem Gesetz die Umweltpolitik demokratisiert
und auf eine breitere Grundlage gestellt werden als bisher. Dieses
Ziel wird nun klar verfehlt.
Wir bleiben
bei unserer Forderung, ein Landesgesetz vorzulegen, das diesen
Namen auch verdient. Dazu gehört u.a. eine klare,
unmissverständliche Begriffsbestimmung, welche Stelle eigentlich
informationspflichtig ist bzw. welche Stelle dieser Informationspflicht
nicht unterliegt. So kann vermieden werden, dass bereits zur
Klärung der simplen Frage, was oder wer eine informationspflichtige
Stelle ist, das Bundesgesetz bemüht werden muss. Formale
Pflichtübungen jedenfalls sollte sich der Landtag ersparen."
Magdeburg, 23. November 2005
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