Entwurf
Landes-ÖPNV-Plan
ist Teil des Machbaren!
Die Linkspartei.PDS
stellt fest, dass auch Verkehrsminister Daehre unseren Ansatz
aus dem 1. ÖPNV-Gesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (1995) weiter mitträgt: Die landesweite koordinierte
Verkehrsgestaltung im ÖPNV-Bereich (ÖPNVG LSA; GVBl.
LSA Nr. 5/2005) ist und bleibt Teil der Daseinsvorsorge.
Der gesetzliche
Wechsel vom Vorrang des Schienenpersonennahverkehrs zur Gestaltung
eines gleichberechtigten Verkehrsträgermixes
aus Bahn, Bus und flexiblen Bedienungsformen ist erfolgt, weil:
(1) Die Bahn-AG
den Ansatz des Landes zur Bildung stabiler Regionalnetze und
zur Rückverlagerung von einem erheblichen Anteil von
Güterverkehr auf die Schiene nicht umgesetzt hat.
(2) Die kreislichen Aufgabenträger des ÖPNV die gebotenen
Möglichkeiten zur Gestaltung von Verbünden seit 1996
kaum genutzt (Ausnahme: MDV) haben.
(3) Eine in sich schlüssige Reisekette nur teilweise umgesetzt
würde.
(4) Die benötigten Kantenzeiten (Fahrzeiten zwischen Knoten
im Integralen Taktfahrplan) durch verzögerte bzw. fallengelassene
Ausbaumaßnahmen durch DB Netz im SPNV-Netz Sachsen-Anhalts
häufig nicht erreicht werden.
Die überwiegende Finanzierung dieses Ansatzes mit Regionalisierungsmitteln
des Bundes bedingt eine stabile Mittelbereitstellung, die heute
nur bis Ende 2007 sicher ist (s.a. Koch/Steinbrück-Papier!).
Flexiblere
Arbeitszeiten, weitere Anfahrtswege und geändertes
Freizeitverhalten sollten bei der Strukturierung von ÖPNV-Angeboten
beachtet werden. Dazu trägt auch ein einfaches Fahrpreissystem
mit niedrigen „Zugangshürden“ für den ÖPNV
bei! Ständige Tarifsteigerungen ohne Angebotsverbesserung
sind bei der heutigen PKW-Verfügbarkeit kontraproduktiv.
Bei einer guten Angebotsgestaltung und stabilen Rahmenbedingungen
ist aber der prognostizierte Bevölkerungsrückgang nicht
gleichzeitig ein Fahrgastrückgang. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
(inkl. Umsetzung der Barrierefreiheit) lassen durchaus einen
Fahrgastzuwachs erwarten!
Dazu gehören dann allerdings auch zielgenaue Angebote für
Schwachlastzeiten und touristisch stark frequentierte Regionen.
Die Reduzierung
der Schul- und Ausbildungsstandorte im Land (Parallelverkehre)
sowie die teilweise Neubestimmung
der Landkreise
und der Kreisstadtsitze müssen im ÖPNV-Plan des Landes
berücksichtigt werden. Insgesamt bleiben die Zielstellungen
des ÖPNV-Planes für Schüler- und Ausbildungsverkehre
sehr vage.
Zum Entwurf
des ÖPNV-Plan sind die nachfolgenden
Anmerkungen zu machen:
(1) Für die Strecke Naumburg-Nebra-Artern wird wegen der
z. Z. unklaren Weiterbestellung durch das Land Thüringen
eine Durchbindung nach Sangerhausen vorgeschlagen. Im Zusammenhang
mit dem Projekt Himmelsscheibe ist der Haltepunkt Wangen von
hoher touristischer Relevanz.
(2) Für die Stichstrecke Lutherstadt-Wittenberg-Bad Schmiedeberg
fehlt die südliche Anbindung bis Eilenburg. Es wäre
zu prüfen, ob nicht doch eine gemeinsame Bestellung mit
sächsischen Partnern möglich ist.
(3) Für die Rübelandbahn ist touristischer SPNV das
heute mögliche Angebot. Eine Vernetzung mit den Harzer Schmalspurbahnen über
Elbingerode hinaus würde touristische Potenziale stabilisieren
und neue erschließen.
(4) Für die Nebenstrecken Oebisfelde-Salzwedel-Gestgottberg-(Wittenberge)
sollte die touristische Nutzung weiter möglich bleiben.
Das könnten Vereine in Verbindung mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen
ermöglichen. Auch Güterverkehrspotentiale sollten nochmals
geprüft werden.
(5) Eine landesbedeutsame Buslinie zwischen Sangerhausen und
Quedlinburg sollte auch den Bahnendpunkt Wippra mit einbeziehen.
(6) Eine landesbedeutsame Busverbindung Halberstadt-Osterwieck
wird als nicht notwendig erachtet, da eine gute Integration in
die Busangebote des künftigen Harzkreises möglich ist.
(7) Bei der HSB GmbH ist insbesondere die immer noch fehlende
durchgängige Barrierefreiheit, auch zur Erschließung
weiterer touristischer Zielgruppen, zu kritisieren. Der vom Land
Sachsen-Anhalt mit erheblichen Regionalisierungsmitteln bezuschusste
touristische SPNV ist bisher nicht ausreichend in die ITF-Struktur
des Landes und der zuständigen Aufgabenträger eingebunden.
(8) Bei der Etablierung von landesbedeutsamen Buslinien fehlen
bisher Kriterien zur Einordnung bei dem bzw. den jeweiligen Aufgabenträger/n
(einschl. Fahrgastzuordnung).
Das vorgeschlagene
Bedienkonzept und der vorgeschlagene Integrale Taktfahrplan
(ITF) sind handhabbar und im wesentlichen
nachvollziehbar.
Die Kriterien für das Bedienkonzept insbesondere in Schwachlastzeiten
sollten ausführlich dargestellt werden.
Die Schaffung
von Barrierefreiheit wird im ÖPNV-Plan an
vielen Stellen berücksichtigt, leider noch nicht durchgängig.
Besonders als Kriterium für Qualität und Service wären
hier noch Ergänzungen nötig.
Magdeburg, 20. Dezember 2005
Ulrich Kasten
Verkehrspolitischer Sprecher
Dr. Uwe-Volkmar
Köck
Arbeitskreisleiter
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