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Entwurf Landes-ÖPNV-Plan ist Teil des Machbaren!

Die Linkspartei.PDS stellt fest, dass auch Verkehrsminister Daehre unseren Ansatz aus dem 1. ÖPNV-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (1995) weiter mitträgt: Die landesweite koordinierte Verkehrsgestaltung im ÖPNV-Bereich (ÖPNVG LSA; GVBl. LSA Nr. 5/2005) ist und bleibt Teil der Daseinsvorsorge.

Der gesetzliche Wechsel vom Vorrang des Schienenpersonennahverkehrs zur Gestaltung eines gleichberechtigten Verkehrsträgermixes aus Bahn, Bus und flexiblen Bedienungsformen ist erfolgt, weil:

(1) Die Bahn-AG den Ansatz des Landes zur Bildung stabiler Regionalnetze und zur Rückverlagerung von einem erheblichen Anteil von Güterverkehr auf die Schiene nicht umgesetzt hat.
(2) Die kreislichen Aufgabenträger des ÖPNV die gebotenen Möglichkeiten zur Gestaltung von Verbünden seit 1996 kaum genutzt (Ausnahme: MDV) haben.
(3) Eine in sich schlüssige Reisekette nur teilweise umgesetzt würde.
(4) Die benötigten Kantenzeiten (Fahrzeiten zwischen Knoten im Integralen Taktfahrplan) durch verzögerte bzw. fallengelassene Ausbaumaßnahmen durch DB Netz im SPNV-Netz Sachsen-Anhalts häufig nicht erreicht werden.

Die überwiegende Finanzierung dieses Ansatzes mit Regionalisierungsmitteln des Bundes bedingt eine stabile Mittelbereitstellung, die heute nur bis Ende 2007 sicher ist (s.a. Koch/Steinbrück-Papier!).

Flexiblere Arbeitszeiten, weitere Anfahrtswege und geändertes Freizeitverhalten sollten bei der Strukturierung von ÖPNV-Angeboten beachtet werden. Dazu trägt auch ein einfaches Fahrpreissystem mit niedrigen „Zugangshürden“ für den ÖPNV bei! Ständige Tarifsteigerungen ohne Angebotsverbesserung sind bei der heutigen PKW-Verfügbarkeit kontraproduktiv.
Bei einer guten Angebotsgestaltung und stabilen Rahmenbedingungen ist aber der prognostizierte Bevölkerungsrückgang nicht gleichzeitig ein Fahrgastrückgang. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (inkl. Umsetzung der Barrierefreiheit) lassen durchaus einen Fahrgastzuwachs erwarten!
Dazu gehören dann allerdings auch zielgenaue Angebote für Schwachlastzeiten und touristisch stark frequentierte Regionen.

Die Reduzierung der Schul- und Ausbildungsstandorte im Land (Parallelverkehre) sowie die teilweise Neubestimmung der Landkreise und der Kreisstadtsitze müssen im ÖPNV-Plan des Landes berücksichtigt werden. Insgesamt bleiben die Zielstellungen des ÖPNV-Planes für Schüler- und Ausbildungsverkehre sehr vage.

Zum Entwurf des ÖPNV-Plan sind die nachfolgenden Anmerkungen zu machen:

(1) Für die Strecke Naumburg-Nebra-Artern wird wegen der z. Z. unklaren Weiterbestellung durch das Land Thüringen eine Durchbindung nach Sangerhausen vorgeschlagen. Im Zusammenhang mit dem Projekt Himmelsscheibe ist der Haltepunkt Wangen von hoher touristischer Relevanz.
(2) Für die Stichstrecke Lutherstadt-Wittenberg-Bad Schmiedeberg fehlt die südliche Anbindung bis Eilenburg. Es wäre zu prüfen, ob nicht doch eine gemeinsame Bestellung mit sächsischen Partnern möglich ist.
(3) Für die Rübelandbahn ist touristischer SPNV das heute mögliche Angebot. Eine Vernetzung mit den Harzer Schmalspurbahnen über Elbingerode hinaus würde touristische Potenziale stabilisieren und neue erschließen.
(4) Für die Nebenstrecken Oebisfelde-Salzwedel-Gestgottberg-(Wittenberge) sollte die touristische Nutzung weiter möglich bleiben. Das könnten Vereine in Verbindung mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen ermöglichen. Auch Güterverkehrspotentiale sollten nochmals geprüft werden.
(5) Eine landesbedeutsame Buslinie zwischen Sangerhausen und Quedlinburg sollte auch den Bahnendpunkt Wippra mit einbeziehen.
(6) Eine landesbedeutsame Busverbindung Halberstadt-Osterwieck wird als nicht notwendig erachtet, da eine gute Integration in die Busangebote des künftigen Harzkreises möglich ist.
(7) Bei der HSB GmbH ist insbesondere die immer noch fehlende durchgängige Barrierefreiheit, auch zur Erschließung weiterer touristischer Zielgruppen, zu kritisieren. Der vom Land Sachsen-Anhalt mit erheblichen Regionalisierungsmitteln bezuschusste touristische SPNV ist bisher nicht ausreichend in die ITF-Struktur des Landes und der zuständigen Aufgabenträger eingebunden.
(8) Bei der Etablierung von landesbedeutsamen Buslinien fehlen bisher Kriterien zur Einordnung bei dem bzw. den jeweiligen Aufgabenträger/n (einschl. Fahrgastzuordnung).

Das vorgeschlagene Bedienkonzept und der vorgeschlagene Integrale Taktfahrplan (ITF) sind handhabbar und im wesentlichen nachvollziehbar. Die Kriterien für das Bedienkonzept insbesondere in Schwachlastzeiten sollten ausführlich dargestellt werden.

Die Schaffung von Barrierefreiheit wird im ÖPNV-Plan an vielen Stellen berücksichtigt, leider noch nicht durchgängig. Besonders als Kriterium für Qualität und Service wären hier noch Ergänzungen nötig.

Magdeburg, 20. Dezember 2005

Ulrich Kasten
Verkehrspolitischer Sprecher

Dr. Uwe-Volkmar Köck
Arbeitskreisleiter

 
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update 20.12..05
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