Steuerliche Entlastung bei der Kinderbetreuung entspricht nicht
den realen Erfordernissen
Es ist zunächst zu begrüßen, dass die Großkoalitionäre
in Berlin Familien bei den anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung
Entgegenkommen zeigen. Auf Bundesebene wurde vereinbart, dass
Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 4000 Euro von
der Steuer abgesetzt werden können. Bei Kindern zwischen
7 und 14 Jahren gilt die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro, bei
kleineren Kindern jedoch erst bei den Ausgaben, die eine Grenze
von 1000 Euro überschreiten.
Diese Regelung geht an der Realität vorbei. Denn gerade
Kinder von 0 bis 6 Jahren besuchen im Vergleich zu den Horten
die Einrichtungen in überdurchschnittlichem Maß. Über
90 Prozent der 3- bis 6-Jährigen besuchen in Sachsen-Anhalt
den Kindergarten. Deswegen sollte die steuerliche Absetzbarkeit
von Betreuungskosten ab dem ersten Euro für diese Altersgruppe
ebenso gelten wie für ältere Kinder. Nur auf diesem
Wege würde eine flächendeckende Entlastung von Familien
erreicht werden können. Die Kritik von Elternverbänden
ist daher zu teilen, nach der vor allem sozial schwache Familien
und Alleinerziehende von der getroffenen Regelung nicht oder
in nur sehr geringem Maße profitieren.
Die Linkspartei.PDS setzt sich konsequent für die Wiedereinführung
des Ganztagsanspruches für alle Kinder, auch die arbeitsloser
Eltern ein. Ebenso bedürfen momentane Standards der Kinderbetreuung,
wie z.B. Freistellungsregelungen des Personals, dringender Verbesserungen.
Weiterhin fordert die Linkspartei.PDS eine ErzieherInnenausbildung
auf Hochschulniveau und die Tagespflege als Ergänzung zur
Kindertagesstätte.
Eva von Angern
Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin
Magdeburg, 11. Januar 2006
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