Verletzung des Trennungsgebots zwischen Polizei
und Verfassungsschutz ist Gesetzesbruch
Zur Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz hinsichtlich
des „Gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrums
islamistischer Terrorismus (GIAZ) in Sachsen-Anhalt“ erklärt
Gudrun Tiedge, rechtspol. Sprecherin der Fraktion und Mitglied
des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS zur Landtagswahl:
"Auch mit dem neuen Erlass des Innenministeriums vom 23.
Dezember 2005 zum „Gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrum
islamistischer Terrorismus (GIAZ) in Sachsen-Anhalt“ liegt
ein klarer Verstoß gegen das im Verfassungsschutzgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt verankerte Trennungsgebot zwischen
Verfassungsschutz und Polizei vor.
Durch die Einrichtung des GIAZ kann in einem
auf Dauer angelegten Zusammenwirken von Polizei, Verfassungsschutzbehörde und
unter Umständen weiteren Behörden, wie Ausländer-
oder Sicherheitsbehörden, Erkenntnisse zum islamistischen
Extremismus und Terrorismus gewonnen und analysiert werden. Diese Übertretung
des Trennungsgebots ist auf keinem Fall hinnehmbar. Es besteht
dabei die Möglichkeit, personenbezogene Daten und Informationen
zwischen Polizisten und Geheimdienstmitarbeitern ohne entsprechende
Dokumentation auszutauschen und zu verwenden.
Die Linkspartei.PDS erneuert ihre Kritik am Gesetzesbruch
der Landesregierung, da unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung
das rechtsstaatliche Trennungsgebot unterwandert wird und damit
Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen
und Bürger unterwandert werden. Vor allem das Recht auf
informelle Selbstbestimmung wird dabei verletzt.
Die Mitglieder der Fraktion werden bei Behandlung
des Tagesordnungspunktes in einer Beratung des Innenausschusses
des Landtages die Verletzung
des Verfassungsschutzgesetzes nochmals thematisieren."
Magdeburg, 31. Januar 2006
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