Nachträgliche
Sicherungsverwahrung bleibt auch nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes
mehr als zweifelhaft
Zur Entscheidung der Karlsruher Richter zur nachträglichen
Sicherheitsverwahrung erklärt die rechtspol. Sprecherin
der Fraktion Gudrun Tiedge, Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS
zur Landtagswahl:
"Der Schritt der Karlsruher Richter bleibt halbherzig,
strengere Kriterien für eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung
beseitigen die Zweifelhaftigkeit der Maßnahme selbst nicht.
Eine Freiheitsstrafe ist bereits an sich einer
der gravierendsten Eingriffe in eines der entscheidenden Grundrechte
- das auf persönliche
Freiheit - überhaupt. Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung
verschärft die Problematik entscheidend weiter. Solange
sie nicht Bestandteil eines Strafverfahrens ist, bleibt die Maßnahme
rechtlich fragwürdig.
Die Linkspartei.PDS nimmt die verständlichen Forderungen
von Bürgerinnen und Bürgern nach konsequenter Bestrafung
von Tätern sowie nach einem wirksamen Schutz vor künftigen
Verbrechen sehr ernst. Die geltenden gesetzlichen Regelungen
zur Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) sind aus unserer Sicht
bei konsequenter Umsetzung hinreichend.
Die Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme
muss weiterhin Bestandteil des Strafverfahrens aufgrund einer
konkreten Anlasstat bleiben.
Die Linkspartei.PDS fordert die Erarbeitung von wirksamen Konzepten
für den Opferschutz als wichtige Voraussetzung für "Mehr
Sicherheit" für Bürgerinnen und Bürger. Durch
härtere Strafen allein wird den Opfern nicht mehr Gerechtigkeit
zuteil."
Magdeburg, 2. Februar 2006 |