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Nachträgliche Sicherungsverwahrung bleibt auch nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes mehr als zweifelhaft

Zur Entscheidung der Karlsruher Richter zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung erklärt die rechtspol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge, Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS zur Landtagswahl:

"Der Schritt der Karlsruher Richter bleibt halbherzig, strengere Kriterien für eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung beseitigen die Zweifelhaftigkeit der Maßnahme selbst nicht.

Eine Freiheitsstrafe ist bereits an sich einer der gravierendsten Eingriffe in eines der entscheidenden Grundrechte - das auf persönliche Freiheit - überhaupt. Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung verschärft die Problematik entscheidend weiter. Solange sie nicht Bestandteil eines Strafverfahrens ist, bleibt die Maßnahme rechtlich fragwürdig.

Die Linkspartei.PDS nimmt die verständlichen Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern nach konsequenter Bestrafung von Tätern sowie nach einem wirksamen Schutz vor künftigen Verbrechen sehr ernst. Die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) sind aus unserer Sicht bei konsequenter Umsetzung hinreichend.
Die Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme muss weiterhin Bestandteil des Strafverfahrens aufgrund einer konkreten Anlasstat bleiben.
Die Linkspartei.PDS fordert die Erarbeitung von wirksamen Konzepten für den Opferschutz als wichtige Voraussetzung für "Mehr Sicherheit" für Bürgerinnen und Bürger. Durch härtere Strafen allein wird den Opfern nicht mehr Gerechtigkeit zuteil."

Magdeburg, 2. Februar 2006

 
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