Weg
für die Verabschiedung eines Gedenkstättenstiftungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt geebnet
Zur bevorstehenden Verabschiedung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes
im Landtag erklärt die rechtspol. Sprecherin der Fraktion
Gudrun Tiedge, Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS:
"Nach einstimmigem Votum der Mitglieder des Innenausschusses
kann nunmehr der Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung „Gedenkstätten
Sachsen-Anhalt“ im Februar 2006 im Landtag verabschiedet
werden.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS begrüßt ausdrücklich
das Vorhaben zur Bildung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung
mit dem Ziel der organisatorischen Vereinigung sämtlicher
Gedenkstätten des Landes Sachsen-Anhalt.
Bereits im Vorfeld hatte die Linkspartei.PDS öffentlich deutlich
gemacht, dass für sie eine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf
nur möglich sein wird, wenn vor der Verabschiedung im Landtag
grundlegende gesetzliche Änderungen hinsichtlich
- der Bestimmungen des Stiftungszweckes,
- der Zusammensetzung
des Stiftungsrates sowie
- der Erweiterung
der in eigener Trägerschaft unterhaltenen
Gedenkstätten um die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg
in Prettin
vorgenommen werden. Durch die Ergebnisse der durchgeführten Anhörung wurden
oben benannte Forderungen grundlegend bestätigt.
Die vorliegende Beschlussempfehlung differenziert
nunmehr im vorliegendem Stiftungszweck klar und abgrenzend die
einzigartigen Verbrechen
während der nationalsozialistischen Diktatur und die schweren
Menschenrechtsverletzungen während der Zeiten der sowjetischen
Besatzung und der SED-Diktatur.
Die Linkspartei.PDS begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
Nur so kann wirklich eine differenzierte und qualifizierte, der
Geschichte gerecht werdende Gedenkstättenarbeit geleistet
werden."
Magdeburg, 3. Februar 2006
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