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Notwendigkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission in Sachsen-Anhalt bestätigt

Zum heutigen Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission im Jahr 2005 erklärt die rechtspol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge, Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS:

"Am 1. Januar 2005 trat das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Kraft. Auf der Grundlage des § 23 „Aufenthaltsgewährung in Härtefällen“ gab man damit den Ländern die Möglichkeit, eine Härtefallkommission einzusetzen.

Nach Aufforderung und wiederholtem Drängen der PDS im Landtag wurde diese Härtefallkommission für die Anordnung von Aufenthaltserlaubnissen unter humanitären Gesichtspunkten eingerichtet und nahm ihre Tätigkeit im Jahr 2005 auf.

Der heute vom Innenminister gemeinsam mit der Vorsitzenden der Härtefallkommission vorgestellte Tätigkeitsbericht bestätigt die von uns aufgemachte Forderung und Notwendigkeit zur Errichtung einer solchen Einrichtung.

Dennoch sollte geprüft werden, ob sich das Verfahren, dass die Härtefallkommission ausschließlich im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig wird, in der Praxis wirklich bewährt hat.
Ebenso sollten die Zulassungskriterien, die in der Verordnung definiert sind, nochmals auf den Prüfstand.

Die Linkspartei.PDS wird im Rahmen der Selbstbefassung zur nächsten Beratung des Innenausschusses die Berichterstattung zur Arbeit der Härtefallkommission thematisieren."

Magdeburg, 8. Februar 2006

 
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update 09.02.06
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