Notwendigkeit
der Einrichtung einer Härtefallkommission
in Sachsen-Anhalt bestätigt
Zum heutigen Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission
im Jahr 2005 erklärt die rechtspol. Sprecherin der Fraktion
Gudrun Tiedge, Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS:
"Am 1. Januar 2005 trat das Gesetz über den Aufenthalt,
die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern
im Bundesgebiet in Kraft. Auf der Grundlage des § 23 „Aufenthaltsgewährung
in Härtefällen“ gab man damit den Ländern
die Möglichkeit, eine Härtefallkommission einzusetzen.
Nach Aufforderung und wiederholtem Drängen der PDS im Landtag
wurde diese Härtefallkommission für die Anordnung von
Aufenthaltserlaubnissen unter humanitären Gesichtspunkten
eingerichtet und nahm ihre Tätigkeit im Jahr 2005 auf.
Der heute vom Innenminister gemeinsam mit der
Vorsitzenden der Härtefallkommission vorgestellte Tätigkeitsbericht
bestätigt die von uns aufgemachte Forderung und Notwendigkeit
zur Errichtung einer solchen Einrichtung.
Dennoch sollte geprüft werden, ob sich das Verfahren, dass
die Härtefallkommission ausschließlich im Wege der
Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig
wird, in der Praxis wirklich bewährt hat.
Ebenso sollten die Zulassungskriterien, die in der Verordnung
definiert sind, nochmals auf den Prüfstand.
Die Linkspartei.PDS wird im Rahmen der Selbstbefassung
zur nächsten
Beratung des Innenausschusses die Berichterstattung zur Arbeit
der Härtefallkommission thematisieren."
Magdeburg, 8. Februar 2006
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