Gegen
die Abschaffung des Jugendstrafrechts durch die Hintertür
Justizminister Becker unterstützt ausdrücklich, dass
Straftaten Heranwachsender grundsätzlich nach dem allgemeinen
Strafrecht geahndet werden sollen. Darin sieht der Minister eine
angemessene Verschärfung des Jugendstrafrechts. Ausnahmen
soll es nur noch bei erheblichen Entwicklungsstörungen geben,
so der Minister.
Hierzu erklärt die kinder- und jugendpolitische
Sprecherin, Eva von Angern, Mitglied des Kompetenzteams der
Linkspartei.PDS:
„Dies lehnt die Linkspartei.PDS entschieden ab. Hier handelt
es sich nicht um eine „angemessene Verschärfung“ sondern
im Kern um die Abschaffung des Jugendstrafrechts, wenn dieses
nur noch bei erheblichen Entwicklungsstörungen greifen soll.
Damit würde den Besonderheiten der jugendlichen Entwicklung
und Sozialisation absolut nicht Weise Rechnung getragen, sondern
sich lediglich auf „Ausnahmefälle“ beschränkt.
Die Linkspartei.PDS fordert daher die Beibehaltung
und Anwendung des Jugendstrafrechts in derzeitiger Form, ergänzt durch
präventive jugendspezifische Hilfsangebote wie z.B. die
Schulsozialarbeit.
Beckers Forderung läuft zudem der Grundintention
des Jugendstrafrechts zuwider, bei dem es in erster Linie um
Erziehung und eben nicht
um Strafe geht. Den sogenannten Warnschussarrest lehnt die Linkspartei.PDS
aus diesem Grund ebenfalls ab.“
Magdeburg, 10. Februar 2006
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