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Gegen die Abschaffung des Jugendstrafrechts durch die Hintertür

Justizminister Becker unterstützt ausdrücklich, dass Straftaten Heranwachsender grundsätzlich nach dem allgemeinen Strafrecht geahndet werden sollen. Darin sieht der Minister eine angemessene Verschärfung des Jugendstrafrechts. Ausnahmen soll es nur noch bei erheblichen Entwicklungsstörungen geben, so der Minister.

Hierzu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin, Eva von Angern, Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS:

„Dies lehnt die Linkspartei.PDS entschieden ab. Hier handelt es sich nicht um eine „angemessene Verschärfung“ sondern im Kern um die Abschaffung des Jugendstrafrechts, wenn dieses nur noch bei erheblichen Entwicklungsstörungen greifen soll. Damit würde den Besonderheiten der jugendlichen Entwicklung und Sozialisation absolut nicht Weise Rechnung getragen, sondern sich lediglich auf „Ausnahmefälle“ beschränkt.

Die Linkspartei.PDS fordert daher die Beibehaltung und Anwendung des Jugendstrafrechts in derzeitiger Form, ergänzt durch präventive jugendspezifische Hilfsangebote wie z.B. die Schulsozialarbeit.

Beckers Forderung läuft zudem der Grundintention des Jugendstrafrechts zuwider, bei dem es in erster Linie um Erziehung und eben nicht um Strafe geht. Den sogenannten Warnschussarrest lehnt die Linkspartei.PDS aus diesem Grund ebenfalls ab.“

Magdeburg, 10. Februar 2006

 
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update 11.02.06
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