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Resozialisierung muss im Strafvollzug beginnen

Zu der geplanten massiven Beschneidung von Maßnahmen zur Resozialisierung von Strafgefangenen gemäß einem Gesetzentwurf des Bundesrates auf Initiative Hessens erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge, Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS:

„Das Ziel der Resozialisierung von Strafgefangenen muss weiterhin oberstes Gebot im Strafvollzug bleiben. Justizvollzugsanstalten dürfen nicht zu reinen Verwahranstalten verkümmern.

Die beabsichtigten Gesetzesänderungen gehen jedoch davon aus, dass „immer mehr Gefangene - Ausländer, Drogenabhängige, Gewalttäter - behandlungsungeeignet und nicht resozialisierungsfähig“ sind.
Das ist aus Sicht der Linkspartei.PDS unbegründet und auf keinem Fall hinnehmbar. Es wäre ein fatales Signal in Richtung Selbstkapitulation der Gesellschaft.

Das Strafvollzugsgesetz bestimmt, dass die Gefangenen im Rahmen des Vollzugs der Freiheitsstrafe in die Lage versetzt werden sollen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dieses Vollzugsziel muss auch weiterhin ohne Abstriche Gültigkeit haben.

Die Linkspartei.PDS ist der Auffassung, dass eine gelungene Resozialisierung die beste Form der Kriminalitätsprävention ist. Damit wird dem erhöhten Schutzbedürfnis der Bevölkerung am besten Rechnung getragen.

Um den Anforderungen eines modernen Strafvollzugs gerecht zu werden, sollten zuallererst bestehende Missstände - wie Personalmangel, Überbelegung, Motivationsprobleme bei den Bediensteten oder bauliche Mängel -abgebaut werden."

Magdeburg, 10. Februar 2006

 
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update 10.02.06
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