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Linkspartei.PDS stellt Schulgesetzentwurf der Öffentlichkeit vor

Die Linkspartei.PDS sieht mit Sorge, dass die Schule in Sachsen-Anhalt, so wie sie heute strukturiert ist, zu wenigen Kindern und Jugendlichen ein solides Fundament für die eigene Lebensperspektive bietet. Die Ergebnisse, die Schule in Sachsen-Anhalt hervorbringt, sind aus ihrer Sicht unzureichend und erst recht nicht zeitgemäß. Gleichzeitig würdigt die Linkspartei.PDS das vielerorts anzutreffende Engagement, insbesondere die Leistungen von Pädagoginnen und Pädagogen, einen deutlichen Schritt voranzukommen und Probleme zu überwinden. Das hat die Linkspartei.PDS bestärkt, eigene Vorstellungen über eine grundlegende Reform schulischer Bildung in die öffentliche Debatte zu bringen.

Die Linkspartei.PDS will für ihre Reformen um Akzeptanz werben. Sie will eine inhaltliche Entwicklung der Schulen einleiten, an deren Ziel eine Schule für alle Kinder steht. In ihr soll bis zur neunten Klasse gemeinsam gelernt werden. Mit dem vorgelegten Schulgesetzentwurf sollen erste Schritte dahin gegangen werden. Die äußere Schulstruktur und das Schulnetz werden dabei keinen administrativen Veränderungen unterworfen.

Trotzdem soll sich viel ändern:

  • Die hohe Abhängigkeit von Bildungskarriere und sozialer Herkunft soll überwunden werden. Nachteile müssen besser ausgeglichen werden.
  • Hauptschulabschluss erweist sich für viele junge Menschen nicht als zukunftsfähig. Mehr Schülerinnen und Schüler als bisher sollen mindestens einen Realschulabschluss von guter Qualität erwerben können und möglichst niemand soll ohne irgendeinen Abschluss die Schule verlassen. Der Mehr Schülerinnen und Schüler sollen auch ohne Umwege zum Abitur kommen und ein Studium aufnehmen können.
  • Dafür sollen das Leistungsniveau und die Attraktivität der Sekundarschule deutlich gestärkt werden und neue pädagogische Arbeitsformen Einzug halten. Pädagogische Unterstützungssysteme und Möglichkeiten der individuellen Förderung sollen gestärkt werden.
  • Durch mehr polytechnische Bildung an allen Schulformen sollen Berufsvorbereitung und Berufsorientierung verbessert werden. Die Berufsschulen brauchen eine zukunftssichere Perspektive.


Das Schulreformgesetz soll rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Fortentwicklung des derzeitigen Schulsystems in Sachsen-Anhalt schaffen. Es ist ein Gesetz auf Zeit. 2012 ist eine umfassende Evaluierung im Gesetz selbst vorgeschrieben.

Magdeburg, 20. Februar 2006

Dr. Rosemarie Hein
bildungspol. Sprecherin
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Anlage

Schwerpunkte des Gesetzentwurfs:

1. Die Sekundarschule darf nicht mehr die Schule „zweiter Wahl“ sein.
Alle Schülerinnen und Schüler sollen an der Sekundarschule so ausgebildet werden, dass sie den Realschulabschluss erreichen und bei entsprechenden Leistungen nach der 9. Klasse auch den Weg zum Abitur ohne Zeitverlust einschlagen können. Allein auf den Hauptschulabschluss orientierten Unterricht soll es nicht mehr geben.
Ein neuer Stil des Lehrens und Lernens an den Schulen soll befördert werden.
Stundentafeln, Rahmenrichtlinien und Lehrpläne sind entsprechend anzupassen, damit die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse nicht gefährdet und die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen real möglich wird. Bundeseinheitliche Bildungsstandards sollen konsequent angewandt, die Vollzeitschulpflicht soll von 9 auf 10 Jahre erhöht werden.
Nicht nur Sekundarschulen sollen sich ändern.
Nach der vierten Klasse sollen Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Eltern selbst entscheiden, ob sie Sekundarschule, Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen wollen. Am Gymnasium soll durch Prüfung auch der Realschulabschluss erworben werden können.

2. Individuelle Förderung und Nachteilsausgleich an allen Schulen groß schreiben
Insbesondere Lehrerinnen und Lehrer sind gefordert bei der Konzipierung ihrer pädagogischen Arbeit insgesamt. Sie tragen die Hauptverantwortung für den Unterricht. Auf diese Aufgabe sollen sie sich besser als bisher konzentrieren können.
Um den Bildungsprozess an den Schulen professioneller zu gestalten, sollen schrittweise weitere pädagogische Fachkräfte den Lehrerinnen und Lehrern zur Seite gestellt, Projekte der Schulsozialarbeit wieder gefördert werden.

3. Polytechnische Bildung an allen Schulen
Lernen soll stärker mit praktischer Tätigkeit verbunden werden. Es geht um eine bessere technische, technologische, wirtschaftliche und soziale Bildung, um Lernmotivation und die praktische Anwendung von Wissen sowie um Berufsberatung und Berufsorientierung. Es sind Ausbildungsformen in Wirtschaftsunternehmen und in anderen gesellschaftlichen Bereichen vorzusehen. Technische Bildung und Anwendungsbezug sollen in differenzierter Form alle Unterrichtsfächer mit prägen.
An berufsbildenden Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft sollen Polytechnische Zentren entstehen können.

4. Berufsbildende Schulen auf neue Entwicklungsprozesse vorbereiten
Die berufliche Bildung muss darauf gerichtet werden, künftige Fachleute zu qualifizieren, die mit ihrem Wissen und Können Impulse für Innovation, technischen Fortschritt und Wachstum geben können. Möglichkeiten, während einer beruflichen Ausbildung Hochschulzugangsberechtigungen zu erwerben, müssen ausgebaut werden. Berufsschulzeugnisse als Bestandteil des Berufsabschlusses sowie Kammerprüfungen nach vollzeitschulischen Ausbildungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes sollen den Stellenwert theoretischer Ausbildung erhöhen.

5. Integration als Markenzeichen
Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen soll ausgebaut und das Recht der Betroffenen, über die Form der Bildung eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, gestärkt werden.
Die Arbeit der Förderzentren und Förderschulen wollen wir weiterentwickeln und ihre Möglichkeiten ausbauen.
Integration schließt ein, Kindern und Jugendlichen nicht deutscher Herkunft alle Bildungschancen in Sachsen-Anhalt zu öffnen und adäquate Bildungsangebote für sie vorzuhalten.
Alle Bildungsangebote müssen sozial abgesichert sein. Das schließt eine kostenfreie Schülerbeförderung bis zum Abschluss des Gymnasiums oder der beruflichen Erstausbildung ein.

6. Demokratische Rechte der Schülerinnen und Schüler stärken
Schule soll von allen an ihr Beteiligten gestalteter und demokratisch verwalteter Lebens- und Arbeitsraum sein.
Ein moderner Bildungsauftrag soll dazu beizutragen, die demokratischen Rechte der Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Wir schlagen eine „drittel-paritätische“ Zusammensetzung der Gesamtkonferenz vor.
Schulleiterinnen und Schulleiter sollen von der Gesamtkonferenz gewählt werden.

7. Schulen von Existenzangst befreien
Die beschlossenen Schulentwicklungspläne der Landkreise und kreisfreien Städte sollen ohne weitere administrative Eingriffe der Schulbehörde umgesetzt, Fehlentscheidungen korrigiert werden können.
Der Schulgesetzentwurf schafft dafür durch abgesenkte Schulmindestgrößen und mehr Flexibilität Spielräume und eröffnet auch neue Wege.
Nach Ablauf des Planungszeitraums soll es keine neuen Landesvorgaben für Schulgrößen mehr geben. Die Entwicklung der Schulstandorte soll allein Aufgabe der Landkreise auf der Grundlage eines vom Lande zugewiesenen Lehrkräftebudgets sein. Voraussetzung ist die Bildung von fünf Regionalkreisen.

 
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update 20.02.06
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