Linkspartei.PDS
stellt Schulgesetzentwurf der Öffentlichkeit
vor
Die Linkspartei.PDS
sieht mit Sorge, dass die Schule in Sachsen-Anhalt, so wie sie
heute strukturiert ist, zu wenigen
Kindern und Jugendlichen
ein solides Fundament für die eigene Lebensperspektive bietet.
Die Ergebnisse, die Schule in Sachsen-Anhalt hervorbringt, sind
aus ihrer Sicht unzureichend und erst recht nicht zeitgemäß.
Gleichzeitig würdigt die Linkspartei.PDS das vielerorts anzutreffende
Engagement, insbesondere die Leistungen von Pädagoginnen und
Pädagogen, einen deutlichen Schritt voranzukommen und Probleme
zu überwinden. Das hat die Linkspartei.PDS bestärkt,
eigene Vorstellungen über eine grundlegende Reform schulischer
Bildung in die öffentliche Debatte zu bringen.
Die Linkspartei.PDS
will für ihre Reformen um Akzeptanz werben.
Sie will eine inhaltliche Entwicklung der Schulen einleiten, an
deren Ziel eine Schule für alle Kinder steht. In ihr soll
bis zur neunten Klasse gemeinsam gelernt werden. Mit dem vorgelegten
Schulgesetzentwurf sollen erste Schritte dahin gegangen werden.
Die äußere Schulstruktur und das Schulnetz werden dabei
keinen administrativen Veränderungen unterworfen.
Trotzdem soll
sich viel ändern:
- Die hohe Abhängigkeit von Bildungskarriere und sozialer Herkunft
soll überwunden werden. Nachteile müssen besser ausgeglichen
werden.
- Hauptschulabschluss
erweist sich für viele junge Menschen
nicht als zukunftsfähig. Mehr Schülerinnen und Schüler
als bisher sollen mindestens einen Realschulabschluss von guter
Qualität erwerben können und möglichst niemand
soll ohne irgendeinen Abschluss die Schule verlassen. Der Mehr
Schülerinnen
und Schüler sollen auch ohne Umwege zum Abitur kommen
und ein Studium aufnehmen können.
- Dafür
sollen das Leistungsniveau und die Attraktivität
der Sekundarschule deutlich gestärkt werden und neue
pädagogische
Arbeitsformen Einzug halten. Pädagogische Unterstützungssysteme
und Möglichkeiten der individuellen Förderung sollen
gestärkt werden.
- Durch mehr
polytechnische Bildung an allen Schulformen sollen Berufsvorbereitung
und Berufsorientierung verbessert werden.
Die Berufsschulen brauchen
eine zukunftssichere Perspektive.
Das Schulreformgesetz soll rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
für die Fortentwicklung des derzeitigen Schulsystems in Sachsen-Anhalt
schaffen. Es ist ein Gesetz auf Zeit. 2012 ist eine umfassende
Evaluierung im Gesetz selbst vorgeschrieben. Magdeburg, 20. Februar 2006
Dr. Rosemarie Hein
bildungspol. Sprecherin
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Anlage
Schwerpunkte des Gesetzentwurfs:
1.
Die Sekundarschule darf nicht mehr die Schule „zweiter
Wahl“ sein.
Alle Schülerinnen und Schüler sollen an der Sekundarschule
so ausgebildet werden, dass sie den Realschulabschluss erreichen
und bei entsprechenden Leistungen nach der 9. Klasse auch den Weg
zum Abitur ohne Zeitverlust einschlagen können. Allein auf
den Hauptschulabschluss orientierten Unterricht soll es nicht mehr
geben.
Ein neuer Stil des Lehrens und Lernens an den Schulen soll befördert
werden.
Stundentafeln, Rahmenrichtlinien und Lehrpläne sind entsprechend
anzupassen, damit die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse
nicht gefährdet und die Durchlässigkeit zwischen den
Schulformen real möglich wird. Bundeseinheitliche Bildungsstandards
sollen konsequent angewandt, die Vollzeitschulpflicht soll von
9 auf 10 Jahre erhöht werden.
Nicht nur Sekundarschulen sollen sich ändern.
Nach der vierten Klasse sollen Schülerinnen und Schüler
gemeinsam mit ihren Eltern selbst entscheiden, ob sie Sekundarschule,
Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen wollen. Am Gymnasium
soll durch Prüfung auch der Realschulabschluss erworben werden
können.
2.
Individuelle Förderung und Nachteilsausgleich an allen
Schulen groß schreiben
Insbesondere Lehrerinnen und Lehrer sind gefordert bei der Konzipierung
ihrer pädagogischen Arbeit insgesamt. Sie tragen die Hauptverantwortung
für den Unterricht. Auf diese Aufgabe sollen sie sich besser
als bisher konzentrieren können.
Um den Bildungsprozess an den Schulen professioneller zu gestalten,
sollen schrittweise weitere pädagogische Fachkräfte den
Lehrerinnen und Lehrern zur Seite gestellt, Projekte der Schulsozialarbeit
wieder gefördert werden.
3. Polytechnische Bildung an allen Schulen
Lernen soll stärker mit praktischer Tätigkeit verbunden
werden. Es geht um eine bessere technische, technologische, wirtschaftliche
und soziale Bildung, um Lernmotivation und die praktische Anwendung
von Wissen sowie um Berufsberatung und Berufsorientierung. Es sind
Ausbildungsformen in Wirtschaftsunternehmen und in anderen gesellschaftlichen
Bereichen vorzusehen. Technische Bildung und Anwendungsbezug sollen
in differenzierter Form alle Unterrichtsfächer mit prägen.
An berufsbildenden Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft
sollen Polytechnische Zentren entstehen können.
4. Berufsbildende Schulen auf neue Entwicklungsprozesse vorbereiten
Die berufliche Bildung muss darauf gerichtet werden, künftige
Fachleute zu qualifizieren, die mit ihrem Wissen und Können
Impulse für Innovation, technischen Fortschritt und Wachstum
geben können. Möglichkeiten, während einer beruflichen
Ausbildung Hochschulzugangsberechtigungen zu erwerben, müssen
ausgebaut werden. Berufsschulzeugnisse als Bestandteil des Berufsabschlusses
sowie Kammerprüfungen nach vollzeitschulischen Ausbildungen
auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes sollen den Stellenwert
theoretischer Ausbildung erhöhen.
5. Integration als Markenzeichen
Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern
mit und ohne Behinderungen soll ausgebaut und das Recht der Betroffenen, über
die Form der Bildung eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen,
gestärkt werden.
Die Arbeit der Förderzentren und Förderschulen wollen
wir weiterentwickeln und ihre Möglichkeiten ausbauen.
Integration schließt ein, Kindern und Jugendlichen nicht
deutscher Herkunft alle Bildungschancen in Sachsen-Anhalt zu öffnen
und adäquate Bildungsangebote für sie vorzuhalten.
Alle Bildungsangebote müssen sozial abgesichert sein. Das
schließt eine kostenfreie Schülerbeförderung bis
zum Abschluss des Gymnasiums oder der beruflichen Erstausbildung
ein.
6.
Demokratische Rechte der Schülerinnen und Schüler
stärken
Schule soll von allen an ihr Beteiligten gestalteter und demokratisch
verwalteter Lebens- und Arbeitsraum sein.
Ein moderner Bildungsauftrag soll dazu beizutragen, die demokratischen
Rechte der Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Wir schlagen eine „drittel-paritätische“ Zusammensetzung
der Gesamtkonferenz vor.
Schulleiterinnen und Schulleiter sollen von der Gesamtkonferenz
gewählt werden.
7. Schulen von Existenzangst befreien
Die beschlossenen Schulentwicklungspläne der Landkreise und
kreisfreien Städte sollen ohne weitere administrative Eingriffe
der Schulbehörde umgesetzt, Fehlentscheidungen korrigiert
werden können.
Der Schulgesetzentwurf schafft dafür durch abgesenkte Schulmindestgrößen
und mehr Flexibilität Spielräume und eröffnet auch
neue Wege.
Nach Ablauf des Planungszeitraums soll es keine neuen Landesvorgaben
für Schulgrößen mehr geben. Die Entwicklung der
Schulstandorte soll allein Aufgabe der Landkreise auf der Grundlage
eines vom Lande zugewiesenen Lehrkräftebudgets sein. Voraussetzung
ist die Bildung von fünf Regionalkreisen.
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