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Kultusministerium versagt als Rechtsaufsicht

Auch das Kultusministerium muss bezüglich der erfolgreichen Bewerberklagen für den Studiengang Medizin Verantwortung übernehmen. Es wurde mehrfach durch Abgeordnete der Linkspartei.PDS darauf hingewiesen, dass das neue Kapazitätsverfahren nicht gerichtsfest ist. Rechtsexperten haben das erfolgreiche Einklagen von BewerberInnen vorhergesagt.

Das Kultusministerium hat in diesem Fall als Rechtsaufsicht versagt. Die Kosten für die mehr als 200 Verfahren sollten somit nicht dem Budget der Universität angelastet werden.

Hendrik Lange, MdL

Magdeburg, 1. April 2006


 
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update 03.04.06
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