Kultusministerium
versagt als Rechtsaufsicht
Auch das Kultusministerium muss bezüglich der erfolgreichen
Bewerberklagen für den Studiengang Medizin Verantwortung übernehmen.
Es wurde mehrfach durch Abgeordnete der Linkspartei.PDS darauf
hingewiesen, dass das neue Kapazitätsverfahren nicht gerichtsfest
ist. Rechtsexperten haben das erfolgreiche Einklagen von BewerberInnen
vorhergesagt.
Das Kultusministerium hat in diesem Fall als Rechtsaufsicht
versagt. Die Kosten für die mehr als 200 Verfahren sollten somit nicht
dem Budget der Universität angelastet werden.
Hendrik Lange, MdL
Magdeburg, 1. April 2006
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