Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die
Linkspartei.PDS: Regelsatz der Sozialhilfe muss angeglichen
werden -
Forderung
einiger Wohlfahrtsverbände sendet fatales
Signal aus
Zur Empfehlung
der Bundesregierung, die Regelsätze der Sozialhilfe
nach SGB XII auf das gleiche Niveau von 345 Euro wie nach SGB II
anzuheben, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion
Birke Bull:
„Nachdem die Regelsätze der ALG II - EmpfängerInnen
in Ost und West ab 1. Juli 2006 auf einheitliches Niveau in Höhe
von 345 Euro angeglichen werden, sind die Länder am Zug, um
den HilfebezieherInnen, die nach dem Sozialgesetzbuch XII auf laufende
Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsunfähigkeit angewiesen sind, gleiche Lebensbedingungen
zu ermöglichen und die Regelsätze für sie ebenfalls
anzugleichen. Die Linkspartei.PDS fordert die Landesregierung von
Sachsen-Anhalt auf, diese Angleichung zum frühestmöglichen
Zeitpunkt, spätestens im Jahr 2007 vorzunehmen.
Die Lebenssituation
der BezieherInnen von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich nicht
von der der ALG II-BezieherInnen, so dass ein unterschiedlicher
Regelsatz zwischen diesen Betroffenengruppen nicht gerechtfertigt
wäre. Außerdem ist eine Anhebung der Regelsätze,
deren Höhe auf Daten von 1998 beruht, generell seit Jahren überfällig.
Bereits im
vergangenen Jahr hatte der DPWV in Konsequenz einer vorliegenden
Studie zur
Auskömmlichkeit der Regelsätze
eine Erhöhung auf ca. 400 Euro gefordert. Seit vielen Jahren
war der Tenor der Verbände ein ganz anderer: Immer wieder
wurde beklagt, dass der Regelsatz der Sozialversicherung deutlich – ca.
10 % - unterfinanziert sei.
Im Zuge des 2. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung
hatte die AWO eine wirtschaftliche Förderung gerade der Familien
in den unteren Einkommensgruppen gefordert. Die gerade erhobene
Forderung der AWO, des DRK und von anderen Vertretern von Wohlfahrtsverbänden,
die Leistungen für ALG II-EmpfängerInnen abzusenken,
sendet hingegen ein völlig fatales Signal aus. Der Anspruch
der Wohlfahrtsverbände, als Anwalt der Menschen in sozial
schwierigen Lebenslagen zu agieren, verliert auf diese Weise an
Glaubwürdigkeit."
Magdeburg, 19. Mai 2006
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