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Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Regelsatz der Sozialhilfe muss angeglichen werden -
Forderung einiger Wohlfahrtsverbände sendet fatales Signal aus

Zur Empfehlung der Bundesregierung, die Regelsätze der Sozialhilfe nach SGB XII auf das gleiche Niveau von 345 Euro wie nach SGB II anzuheben, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Birke Bull:

„Nachdem die Regelsätze der ALG II - EmpfängerInnen in Ost und West ab 1. Juli 2006 auf einheitliches Niveau in Höhe von 345 Euro angeglichen werden, sind die Länder am Zug, um den HilfebezieherInnen, die nach dem Sozialgesetzbuch XII auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit angewiesen sind, gleiche Lebensbedingungen zu ermöglichen und die Regelsätze für sie ebenfalls anzugleichen. Die Linkspartei.PDS fordert die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf, diese Angleichung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens im Jahr 2007 vorzunehmen.

Die Lebenssituation der BezieherInnen von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich nicht von der der ALG II-BezieherInnen, so dass ein unterschiedlicher Regelsatz zwischen diesen Betroffenengruppen nicht gerechtfertigt wäre. Außerdem ist eine Anhebung der Regelsätze, deren Höhe auf Daten von 1998 beruht, generell seit Jahren überfällig.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der DPWV in Konsequenz einer vorliegenden Studie zur Auskömmlichkeit der Regelsätze eine Erhöhung auf ca. 400 Euro gefordert. Seit vielen Jahren war der Tenor der Verbände ein ganz anderer: Immer wieder wurde beklagt, dass der Regelsatz der Sozialversicherung deutlich – ca. 10 % - unterfinanziert sei.
Im Zuge des 2. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung hatte die AWO eine wirtschaftliche Förderung gerade der Familien in den unteren Einkommensgruppen gefordert. Die gerade erhobene Forderung der AWO, des DRK und von anderen Vertretern von Wohlfahrtsverbänden, die Leistungen für ALG II-EmpfängerInnen abzusenken, sendet hingegen ein völlig fatales Signal aus. Der Anspruch der Wohlfahrtsverbände, als Anwalt der Menschen in sozial schwierigen Lebenslagen zu agieren, verliert auf diese Weise an Glaubwürdigkeit."

Magdeburg, 19. Mai 2006

 


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update 19.05.06
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