Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die
Linkspartei.PDS: Schulnetz in Sachsen-Anhalt stabilisieren
- Rechte der Schulträger stärken
Fraktion bringt Novelle des Schulgesetzes in den Landtag ein
Matthias Höhn, Landesvorsitzender und bildungspolitischer
Sprecher der Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS, erklärt
zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt:
„Im Gegensatz zu Regierungsvertretern reden wir nicht über
absonderliche Vorschläge wie Unterricht in Schulbussen, sondern
machen Nägel mit Köpfen. Wie von der Linkspartei.PDS
bereits im Wahlkampf angekündigt, ist eine der dringlichsten
bildungspolitischen Aufgaben die Stabilisierung des zum Reißen
gespannten Schulnetzes in Sachsen-Anhalt. Dafür liegt dem
Landtag nun ein Gesetzentwurf der Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS
vor.
Die noch von der alten Landesregierung erlassene
Eingangsklassenverordnung setzt vor allem für den Fortbestand von Gymnasien und Gesamtschulen
restriktive Grenzen. Diese starren Regelungen sehen vor, die Bildung
von so genannten Eingangsklassen allein von der neu eingeschulten
Schülerzahl abhängig zu machen. Für Gymnasien müssen
das 75, für Gesamtschulen mindestens 100 Schülerinnen
und Schüler sein.
Die Linkspartei.PDS schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, auf
die Schülerzahl der gesamten Schule abzustellen und nicht
die Neuanmeldungen zum Maß aller Dinge zu machen. Für
die Bildung einer Klasse sollen nach unserem Gesetzentwurf in der
Grundschule mindestens 7 und in Sekundarschulen, Gymnasien und
Gesamtschulen mindestens 10 Schülerinnen und Schüler
die Untergrenze bilden. Gleichzeitig soll die Mindestgröße
von Gymnasien und Gesamtschulen gesenkt werden. Für Gesamtschulen
sehen wir eine insgesamt niedrigere Mindestzügigkeit vor,
um Gesamtschulen gerade auch auf dem Lande attraktiv zu machen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Stärkung der Entscheidungskompetenzen
der Schulträger vor Ort. Für den Fall, dass die Bildung
von Eingangsklassen trotz der von uns vorgeschlagenen Veränderungen
nicht genehmigt werden kann, soll bei der Entscheidung über
die Zuweisung der betroffenen Schülerinnen und Schüler
an eine andere Schule die Auffassung des Trägers der Schulentwicklungsplanung
und nicht mehr der Schulbehörde maßgeblich sein.“
Magdeburg, 02. Juni 2006
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