Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die
Linkspartei.PDS: Richtlinie zum Schutz für Opfer von
Menschenhandel und Zwangsprostitution nicht ausreichend - längere
Bedenkzeit für Opfer einräumen
Zum Erlass des Innenminister zum Schutz der Opfer von Menschenhandel
und Zwangsprostitution erklärt die familien-, kinder- und
jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:
„
Ich begrüße zunächst den Vorstoß des Innenministers.
Er hat das zeitliche Problem erkannt und handelt sofort. Sein Erlass
bietet aus meiner Sicht jedoch nicht ausreichend Schutz für
die Opfer.
Die am 20. Juli 2006 auf Antrag der Linkspartei.PDS durchgeführte
Anhörung im Ausschuss für Inneres hat erbracht, dass
eine Bedenkzeit von drei Monaten erforderlich ist. Diese Zeit benötigt
das Opfer, um sich zunächst zu stabilisieren und dann die
Möglichkeit einer Zeugenaussage zu bedenken. An einer solchen
Zeugenaussage besteht ein großes Interesse, um unter anderem
die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Bei einer
nur vierwöchigen Bedenkzeit kann genau dies vereitelt werden.
Laut Aussagen der Beratungsstellen müssen gerade in den ersten
vier Wochen hauptsächlich Entscheidungen zur Lebenssituation
getroffen werden. Für darüber hinausgehende Entscheidungen,
die zugleich mit einer großen Gefahr für Leib und Leben
einher gehen, sei diese Zeit nicht geeignet. Die vom Minister angestrebte
Abwägung aller Gefahren ist absolut unrealistisch.
Die Linkspartei.PDS
schließt sich daher ausdrücklich
der Forderung der Beratungsstellen nach einer mindestens dreimonatigen
Bedenk- und Stabilisierungsphase an und fordert die Landesregierung
auf dies so umzusetzen.
Des weiteren sollte
ebenfalls über den Aufenthaltsstatus
der Opfer diskutiert werden. Die Linkspartei.PDS fordert einen
unbefristeten Aufenthaltstitel. Dies fand in der Anhörung
auch Unterstützung seitens der Anzuhörenden.“
Magdeburg, 4. August 2006
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