Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die
Linkspartei.PDS: Einführung einer zentralen „Anti-Terrordatei“ – Tabubruch
vor dem Hintergrund demokratisch gewachsener Verfassungs- und Staatsgrundsätze
Datenschützer der Bundesländer haben gegen die vom Bund
geplante Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze und die Einführung
einer Anti-Terror-Datei in Deutschland erhebliche Bedenken. Kritisch äußerte
sich der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von
Bose, in einem dpa-Gespräch gegen die vom Bund beabsichtigten
Vorhaben am Vortag der 72. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder in Naumburg. Hierzu erklärt
die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun
Tiedge:
„Die beabsichtigte Errichtung einer solchen Datei ist ein
erneuter Schritt in Richtung Aufhebung des grundgesetzlichen Gebotes
der Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Unter dem Vorwand
der Terrorismusbekämpfung und -abwehr wird das rechtsstaatliche
Trennungsgebot leichtfertig unterwandert und damit Freiheits- und
Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger
immens eingeschränkt. Vor allem das Recht auf informelle Selbstbestimmung
wird dabei verletzt.
Diese Übertretung des Trennungsgrundsatzes zwischen Polizei
und Geheimdiensten ist aus Sicht der Linkspartei.PDS auf keinen
Fall hinnehmbar. Es ist nicht erkennbar, dass durch die Einrichtung
einer „Anti-Terrordatei“ ein wirksamer Schutz vor möglichen
Terroranschlägen erreicht wird und damit Sicherheitslücken
wirklich geschlossen werden. Eine nicht mehr überschaubare „Sammlungswut“ von
Daten von Verdächtigen einschließlich ihrer Kontaktpersonen
- das bedeutet konkret: Familie, Freunde, Vertrauenspersonen wie
Anwälte, Ärzte und Priester - ist mehr als fragwürdig.
Das macht diese Datei zu einem Instrument sozialer Kontrolle und Überwachung.
Der unbescholtene Bürger wird zum potentiellen Täter.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert deshalb
die Landesregierung auf, sich bei künftigen Verhandlungen gegen die Einrichtung
einer zentralen „Anti-Terrordatei“ einschließlich
der Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze auszusprechen.“
Magdeburg, 25. Oktober 2006
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