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Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Einführung einer zentralen „Anti-Terrordatei“ – Tabubruch vor dem Hintergrund demokratisch gewachsener Verfassungs- und Staatsgrundsätze

Datenschützer der Bundesländer haben gegen die vom Bund geplante Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze und die Einführung einer Anti-Terror-Datei in Deutschland erhebliche Bedenken. Kritisch äußerte sich der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, in einem dpa-Gespräch gegen die vom Bund beabsichtigten Vorhaben am Vortag der 72. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Naumburg. Hierzu erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Die beabsichtigte Errichtung einer solchen Datei ist ein erneuter Schritt in Richtung Aufhebung des grundgesetzlichen Gebotes der Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung und -abwehr wird das rechtsstaatliche Trennungsgebot leichtfertig unterwandert und damit Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger immens eingeschränkt. Vor allem das Recht auf informelle Selbstbestimmung wird dabei verletzt.

Diese Übertretung des Trennungsgrundsatzes zwischen Polizei und Geheimdiensten ist aus Sicht der Linkspartei.PDS auf keinen Fall hinnehmbar. Es ist nicht erkennbar, dass durch die Einrichtung einer „Anti-Terrordatei“ ein wirksamer Schutz vor möglichen Terroranschlägen erreicht wird und damit Sicherheitslücken wirklich geschlossen werden. Eine nicht mehr überschaubare „Sammlungswut“ von Daten von Verdächtigen einschließlich ihrer Kontaktpersonen - das bedeutet konkret: Familie, Freunde, Vertrauenspersonen wie Anwälte, Ärzte und Priester - ist mehr als fragwürdig. Das macht diese Datei zu einem Instrument sozialer Kontrolle und Überwachung. Der unbescholtene Bürger wird zum potentiellen Täter.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert deshalb die Landesregierung auf, sich bei künftigen Verhandlungen gegen die Einrichtung einer zentralen „Anti-Terrordatei“ einschließlich der Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze auszusprechen.“

Magdeburg, 25. Oktober 2006

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Update 25.10.06
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