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Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Kabinettsbeschlüsse zur Umstrukturierung der Polizei- und Finanzbehörden
ohne gesetzliche Grundlage verfassungswidrig

Zu den aktuell laufenden Behördenumstrukturierungen in Sachsen-Anhalt erklärt die Sprecherin der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung Dr. Helga Paschke:

"Die Linkspartei.PDS stellt nach nochmaliger Prüfung zur Zulässigkeit der derzeit aktuellen Behördenumstrukturierungen fest, dass nach § 7 Absatz 3 und 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes vom 27.02.2003 eindeutig untere und obere Landesbehörden nur auf gesetzlicher Grundlage umzustrukturieren sind. Das betrifft sowohl die sachlichen als auch die räumlichen Gliederungen und die örtlichen Zuständigkeiten.

Die Auslegung dieses Paragrafen ist unzweideutig, da sich im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens die damaligen Koalitionsfraktionen von CDU und FDP der Argumentation des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes anschlossen und im Paragrafen 7 Absatz 4 den Gesetzesvorbehalt einfließen ließen.

In der Landesverfassung heißt es zudem:

"Sechster Abschnitt
Verwaltung
Artikel 86
Ö ffentliche Verwaltung
...
(2) Der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung werden durch Gesetz geregelt." (Hervorhebung red.)

Wir fordern den Finanzminister und den Innenminister auf, unverzüglich Schritte zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens vorzubereiten, sofern sie an ihrem Vorhaben festhalten. Bis zur Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage sind alle Aktivitäten, die zur vorzeitigen Schaffung von Tatsachen, so etwa der Standortwahl führen, zu unterlassen.

Derzeit prüft die Linkspartei.PDS ferner, ob Verwaltungsumstrukturierungen zwischen 2004 und 2006 vollzogen wurden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Derzeit geht die Linkspartei.PDS davon aus, das dies für eine Reihe von Behörden ebenfalls zutrifft."

Magdeburg, 16. November 2006

 

 

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Update 16.11.06

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