Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die
Linkspartei.PDS: Kabinettsbeschlüsse zur Umstrukturierung
der Polizei- und Finanzbehörden
ohne gesetzliche Grundlage
verfassungswidrig
Zu den aktuell
laufenden Behördenumstrukturierungen in Sachsen-Anhalt
erklärt die Sprecherin der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung
Dr. Helga Paschke:
"Die Linkspartei.PDS stellt nach nochmaliger Prüfung
zur Zulässigkeit der derzeit aktuellen Behördenumstrukturierungen
fest, dass nach § 7 Absatz 3 und 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes
vom 27.02.2003 eindeutig untere und obere Landesbehörden nur
auf gesetzlicher Grundlage umzustrukturieren sind. Das betrifft
sowohl die sachlichen als auch die räumlichen Gliederungen
und die örtlichen Zuständigkeiten.
Die Auslegung
dieses Paragrafen ist unzweideutig, da sich im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens
die damaligen Koalitionsfraktionen
von CDU und FDP der Argumentation des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes
anschlossen und im Paragrafen 7 Absatz 4 den Gesetzesvorbehalt
einfließen ließen.
In der Landesverfassung
heißt es zudem:
"Sechster
Abschnitt
Verwaltung
Artikel 86
Ö ffentliche Verwaltung
...
(2) Der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und
ihre räumliche Gliederung werden durch Gesetz geregelt." (Hervorhebung
red.)
Wir fordern
den Finanzminister und den Innenminister auf, unverzüglich
Schritte zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens vorzubereiten,
sofern sie an ihrem Vorhaben festhalten. Bis zur Verabschiedung
der gesetzlichen Grundlage sind alle Aktivitäten, die zur
vorzeitigen Schaffung von Tatsachen, so etwa der Standortwahl führen,
zu unterlassen.
Derzeit prüft die Linkspartei.PDS ferner, ob Verwaltungsumstrukturierungen
zwischen 2004 und 2006 vollzogen wurden, die gegen geltendes Recht
verstoßen. Derzeit geht die Linkspartei.PDS davon aus, das
dies für eine Reihe von Behörden ebenfalls zutrifft."
Magdeburg, 16. November 2006
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