PolitikParteiProgrammWahlenLinksemail
AktuellPDS-LandtagsfraktionLandtagsfraktionPDS-KreisverbändeKreisverbändesozialisten.deim Bundestagbildungsverein-elbe-saale

Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
--------------------------------------------------------------------------------

Zum Urteil des Landesverfassungsgericht zur Klage der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen einen Kabinettsbeschluss der Böhmer-Regierung erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

„Mit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird das Budgetrecht des Parlaments nachdrücklich bestätigt. Zugleich sehen wir in dem Urteil eine Stärkung der Demokratie, die Landesregierung ist nicht berechtigt, die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive willkürlich auszuhebeln.

Die Landesregierung muss dem Landtag spätestens mit diesem Urteil künftig sehr genau erklären, was ein unvorhergesehener und unabweisbarer Bedarf ist, um über- und außerplanmäßige Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen zu bewilligen.

Von welcher Aktualität das ist, zeigt z.B. die Tatsache, dass der Mietvertrag mit dem Justizzentrum Halle - wenn auch zu günstigeren Konditionen - im März 2006 um weitere 10 Jahre bis zum Jahr 2020 verlängert wurde. Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung wurde nicht eingestellt, der Finanzausschuss wurde nicht informiert.

Ausgangspunkt der Klage war der Abschluss eines Mietvertrages mit einer Laufzeit von 15 Jahren zur Unterbringung der Katasterverwaltung im Magdeburger City-Caree` durch die Landesregierung, der ohne Wissen und Billigung des Landtages abgeschlossen wurde. Die Landesregierung musste zur Sicherung des Mietvertrages eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 16 Mio. € einstellen. Die Landesregierung begründete die Einstellung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung, damit dass der Abschluss des Mietvertrages unvorhersehbar und unabweisbar gewesen sei. Darüber hinaus informierte die Landesregierung den Finanzausschuss erst, nachdem der Landesrechnungshof diesen informierte. Das begründete Landesregierung seinerzeit damit, dass der Vertrag über mehr als 16 Mio. Euro „unerheblich“ gewesen sei.

Die Linkspartei.PDS sieht sich mit dem Urteil in ihrem Handeln bestärkt und wird auch künftig sehr sorgfältig darauf achten, dass die Landesregierung nicht nach Gutsherrenart sondern auf der Basis von Recht und Gesetz handelt.“

Magdeburg, 28. November 2006

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

 



 
Suchen
Termine
Spenden
Parteireform
Mitglied werden
die Jugend der PDS - Kandidaten
Frauen in der PDS
 


Update 29.11.06

Seitenanfangzurück