Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Zum
Urteil des Landesverfassungsgericht zur Klage der Fraktion
der Linkspartei.PDS
gegen einen Kabinettsbeschluss
der Böhmer-Regierung
erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:
„Mit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird
das Budgetrecht des Parlaments nachdrücklich bestätigt.
Zugleich sehen wir in dem Urteil eine Stärkung der Demokratie,
die Landesregierung ist nicht berechtigt, die Gewaltenteilung zwischen
Legislative und Exekutive willkürlich auszuhebeln.
Die Landesregierung
muss dem Landtag spätestens mit diesem
Urteil künftig sehr genau erklären, was ein unvorhergesehener
und unabweisbarer Bedarf ist, um über- und außerplanmäßige
Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen zu bewilligen.
Von welcher
Aktualität das ist, zeigt z.B. die Tatsache,
dass der Mietvertrag mit dem Justizzentrum Halle - wenn auch zu
günstigeren Konditionen - im März 2006 um weitere 10
Jahre bis zum Jahr 2020 verlängert wurde. Eine entsprechende
Verpflichtungsermächtigung wurde nicht eingestellt, der Finanzausschuss
wurde nicht informiert.
Ausgangspunkt
der Klage war der Abschluss eines Mietvertrages mit einer Laufzeit
von
15 Jahren zur Unterbringung der Katasterverwaltung
im Magdeburger City-Caree` durch die Landesregierung, der ohne
Wissen und Billigung des Landtages abgeschlossen wurde. Die Landesregierung
musste zur Sicherung des Mietvertrages eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung von 16 Mio. € einstellen.
Die Landesregierung begründete die Einstellung dieser überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung, damit dass der Abschluss des Mietvertrages
unvorhersehbar und unabweisbar gewesen sei. Darüber hinaus
informierte die Landesregierung den Finanzausschuss erst, nachdem
der Landesrechnungshof diesen informierte. Das begründete
Landesregierung seinerzeit damit, dass der Vertrag über mehr
als 16 Mio. Euro „unerheblich“ gewesen sei.
Die Linkspartei.PDS
sieht sich mit dem Urteil in ihrem Handeln bestärkt und wird auch künftig sehr sorgfältig
darauf achten, dass die Landesregierung nicht nach Gutsherrenart
sondern
auf der Basis von Recht und Gesetz handelt.“
Magdeburg, 28. November 2006
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