Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die
Linkspartei.PDS: Landesseniorenvertretungsgesetz für
Sachsen-Anhalt ist überfällig
Die Linkspartei.PDS
stellt in Rechnung, dass Menschen heute nach ihrem Ausscheiden
aus dem Arbeitsleben erfreulicherweise länger
aktiv und gesund sind. Das Alter wird zunehmend zu einem Lebensabschnitt
mit eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen. Diese dürfen
nicht einfach auf Rente, Pflege oder Kosten reduziert werden. An
der Mitgestaltung dieses Lebensabschnitts wollen und sollen Seniorinnen
und Senioren aktiv teilhaben.
In Sachsen-Anhalt
existieren seit geraumer Zeit Seniorenvertretungen auf Landesebene,
auf
der Ebene der Kreise, der kreisfreien Städte
und in allen größeren Städten. Sie agieren in unterschiedlichen
Formen und unter sehr unterschiedlichen äußeren Bedingungen.
Oft genug sind die Möglichkeiten ihrer Mitwirkung auf kommunaler
Ebene von Einzelpersonen abhängig, z. B. vom Wohlwollen der
Landräte und Bürgermeister/innen. Seit langem diskutieren
die Seniorenvertretungen darüber, wie ihre Tätigkeit
auf eine verlässliche Grundlage zu stellen ist, wie es gelingen
kann, die Mitwirkungsmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren
bei der Gestaltung ihrer eigenen Lebensumstände in Sachsen-Anhalt überall
annähernd gleich zu gestalten.
Ziel des Gesetzes
ist es, die Vertretungsrechte der Seniorinnen und Senioren im
Land
Sachsen-Anhalt zu stärken und ihre aktive
Beteiligung zu fördern. Das Gesetz kann den Seniorinnen und
Senioren eine gesetzliche Legitimation für ihre Tätigkeit
geben, die sichert, dass ihre Belange bei allen Entscheidungen
berücksichtigt werden.
Dabei übersehen wir nicht, dass eine zu detaillierte und
weitgehende gesetzliche Ausgestaltung der Rechte und Aufgaben kommunaler
Senior/innenvertretungen einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung
darstellen würde. Die konkrete Ausgestaltung der Mitwirkungsmöglichkeiten
von Seniorinnen und Senioren auf kommunaler Ebene soll deshalb
den kommunalen Abgeordneten in den jeweiligen Hauptsatzungen von
Städten und Kreisen vorbehalten bleiben. Der von der Landtagsfraktion
der Linkspartei.PDS vorgelegte Gesetzentwurf ist kostenneutral,
verpflichtet die Kommunen allerdings grundsätzlich dazu, den
Belangen von Seniorinnen und Senioren die Aufmerksamkeit zu widmen,
die ihnen aufgrund ihrer Bedeutung für die Beziehungen zwischen
den Generationen und bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der
Solidargemeinschaft zukommt.
Magdeburg, den 28. Februar 2007
Sabine Dirlich
Seniorinnenpolitische Sprecherin
Helmut Schossig
Landesarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
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