Fraktion
DIE LINKE
im Landtag Sachsen-Anhalt
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Koalitionsfraktionen beim Kampfhundegesetz (ineinander) verbissen
Angesichts
der mahnenden Worte von Ministerpräsident Wolfgang
Böhmer (CDU) hinsichtlich der Auflösung der verhärteten
Fronten zwischen SPD und CDU beim geplanten Kampfhundegesetz
erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion
Gudrun Tiedge:
„Und wieder einmal wirft sich der Ministerpräsident
Wolfgang Böhmer in die Bresche und versucht, die Wogen zwischen
den Koalitionsfraktionen von SPD und CDU zu glätten, indem
er nachdrücklich auf ein Kampfhundegesetz für das Land
Sachsen-Anhalt drängt. Der „verbissene“ Streit
solle doch nun endlich mittels eines Kompromisses zu lösen
sein.
Angesichts
der immer wieder aufkommenden öffentlichen Diskussion über
den Umgang mit sogenannten gefährlichen Hunden ist der Blick
auf eine notwendige gesetzliche Regelung nun auch für Sachsen-Anhalt
durchaus verständlich, denn es handelt sich hierbei um ein
hochemotionales Thema. Da sind auf der einen Seite durch Hundebisse
verletzte Menschen, deren Leid von niemandem nachvollzogen werden
kann, die traumatisiert und somit ganz besonders sensibilisiert
für dieses Thema sind. Und da sind auf der anderen Seite
verantwortungsbewusste Hundezüchter und -halter, die eine
pauschale Verurteilung kritisieren.
Und DIE LINKE nimmt die Sorgen und Ängste der betroffenen
Menschen äußerst ernst. Wichtig ist uns hier vor allem,
wie potentielle Opfer geschützt werden können und wie
Betroffenen Hilfe zu Teil werden kann.
Doch der seit
Herbst 2006 vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung
kann dieses
Problem wahrlich nur im Ansatz lösen. Nachbesserungsbedarf
ist dringend angesagt.
Zu überdenkenswerten Forderungen der LINKEN gehören
u. a.: Zuchtkontrolle, Versicherungspflicht für alle Hundehalter,
fachliche Hundeausbildung, Hundekennzeichnung durch Chip oder
Tätowierung, artgerechte Haltung, keine Rasseliste...
Und wir fordern
bei dieser sensiblen Problematik, dass alle erforderlichen
Ge-
und Verbote, Fragen der Gefahrenvorsorge
und insbesondere präventive Maßnahmen in einen
Gesetzestext Eingang finden. Der Verordnungsweg ist aus unserer
Sicht
keine Alternative.
Fazit: Gefahren
können gleichermaßen von Hunden wie
auch von Haltern ausgehen. Es bedarf folglich konkreter präventiver
Maßnahmen und Vorhaben, beide Seiten betreffend, es bedarf
genereller Regelungen für jeden Hundehalter - und die geregelt
ausschließlich auf dem Boden eines Gesetzes.“
Magdeburg, 20. August 2007
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