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Fraktion DIE LINKE
im Landtag Sachsen-Anhalt
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Koalitionsfraktionen beim Kampfhundegesetz (ineinander) verbissen

Angesichts der mahnenden Worte von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) hinsichtlich der Auflösung der verhärteten Fronten zwischen SPD und CDU beim geplanten Kampfhundegesetz erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Und wieder einmal wirft sich der Ministerpräsident Wolfgang Böhmer in die Bresche und versucht, die Wogen zwischen den Koalitionsfraktionen von SPD und CDU zu glätten, indem er nachdrücklich auf ein Kampfhundegesetz für das Land Sachsen-Anhalt drängt. Der „verbissene“ Streit solle doch nun endlich mittels eines Kompromisses zu lösen sein.

Angesichts der immer wieder aufkommenden öffentlichen Diskussion über den Umgang mit sogenannten gefährlichen Hunden ist der Blick auf eine notwendige gesetzliche Regelung nun auch für Sachsen-Anhalt durchaus verständlich, denn es handelt sich hierbei um ein hochemotionales Thema. Da sind auf der einen Seite durch Hundebisse verletzte Menschen, deren Leid von niemandem nachvollzogen werden kann, die traumatisiert und somit ganz besonders sensibilisiert für dieses Thema sind. Und da sind auf der anderen Seite verantwortungsbewusste Hundezüchter und -halter, die eine pauschale Verurteilung kritisieren.
Und DIE LINKE nimmt die Sorgen und Ängste der betroffenen Menschen äußerst ernst. Wichtig ist uns hier vor allem, wie potentielle Opfer geschützt werden können und wie Betroffenen Hilfe zu Teil werden kann.

Doch der seit Herbst 2006 vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung kann dieses Problem wahrlich nur im Ansatz lösen. Nachbesserungsbedarf ist dringend angesagt.

Zu überdenkenswerten Forderungen der LINKEN gehören u. a.: Zuchtkontrolle, Versicherungspflicht für alle Hundehalter, fachliche Hundeausbildung, Hundekennzeichnung durch Chip oder Tätowierung, artgerechte Haltung, keine Rasseliste...

Und wir fordern bei dieser sensiblen Problematik, dass alle erforderlichen Ge- und Verbote, Fragen der Gefahrenvorsorge und insbesondere präventive Maßnahmen in einen Gesetzestext Eingang finden. Der Verordnungsweg ist aus unserer Sicht keine Alternative.

Fazit: Gefahren können gleichermaßen von Hunden wie auch von Haltern ausgehen. Es bedarf folglich konkreter präventiver Maßnahmen und Vorhaben, beide Seiten betreffend, es bedarf genereller Regelungen für jeden Hundehalter - und die geregelt ausschließlich auf dem Boden eines Gesetzes.“

Magdeburg, 20. August 2007

 
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