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VertreterInnenversammlung
zur Wahl der BewerberInnen für die Landesliste der PDS Sachsen-Anhalt
für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
am 10. Juli 2005 in Wittenberg

 

PDS-Landesvorstand Sachsen-Anhalt 21. Juni 2005


Entwurf

Geschäftsordnung als RTF / PDF

 

1. Die VertreterInnenversammlung zur Aufstellung der Landesliste (im Folgenden VertreterInnenversammlung genannt) wird durch das von ihr gewählte Arbeits-präsidium geleitet.

2. Alle gewählten VertreterInnen haben Beschlussrecht, sofern Statut, Satzung oder Wahlgesetze nichts anderes bestimmen. Die VertreterInnenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten VertreterInnen anwesend sind.

3. Der Ablauf der VertreterInnenversammlung erfolgt entsprechend der von der VertreterInnenversammlung beschlossenen Tagesordnung.

4. Die Wahl des Arbeitspräsidiums, der Mandatsprüfungskommission und der Wahlkommission erfolgt quotiert in offener Abstimmung und getrennt von-einander. Vorschläge können in jeweils einer gemeinsamen Liste eingebracht werden.

5. Wählbar sind für das Arbeitspräsidium und die Mandatsprüfungskommission alle gewählten VertreterInnen der VertreterInnenversammlung. Für die Wahl-kommission sind über die gewählten VertreterInnen hinaus alle Mitglieder der PDS Sachsen-Anhalt, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohn-sitz in Sachsen-Anhalt haben als WahlhelferInnen wählbar.

6. Anträge an die VertreterInnenversammlung dürfen nur Themen behandeln, die direkt im Zusammenhang mit der Aufstellung der Landesliste stehen bzw. die Regularien der VertreterInnenversammlung betreffen. Sie sind jeweils bis zur Einleitung des Abstimmungsgegenstandes möglich. Zur Begründung der Anträge erhalten zunächst die AntragsstellerInnen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt jeweils 2 Minuten. Die VertreterInnenversammlung kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden VertreterInnen eine Ausdehnung der Antragsdebatte beschließen. Anträge können nur von gewählten VertreterInnen gestellt werden.

7. Änderungsanträge zum Entwurf der Wahlordnung sind grundsätzlich schriftlich einzureichen. In der Antragsdebatte zur Wahlordnung erhält jeweils die/der AntragstellerIn sowie ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die Redezeit beträgt jeweils maximal 2 Minuten. Nach Verabschiedung der Wahlordnung ist selbige nur noch durch eine Zweidrittelmehrheit der anwe-senden VertreterInnen änderbar.

8. Die Reihenfolge der Vorstellungsreden der KandidatInnen regelt die Wahl-ordnung. Selbiges gilt für das Verfahren zu Anfragen an die KandidatInnen, die Beantwortung der selben und Erklärungen zu Kandidaturen.

9. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit mündlich und außerhalb der Reihenfolge der KandidatInnenvorstellungen, Anfragen, Antworten und Erklä-rungen zu Kandidaturen gestellt werden. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die Redezeit beträgt für Antragsteller/in sowie Für- und Gegenredner/in jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung können Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt werden.

10. Beschlüsse werden durch die VertreterInnenversammlung mit einfacher Stim-menmehrheit der anwesenden VertreterInnen gefasst, wenn kein anders lau-tender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird und sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Stimmkarte.

11. Persönliche Erklärungen der VertreterInnen können nach Beendigung des je-weiligen Tagesordnungspunktes bzw. des jeweiligen Wahlgangs abgegeben werden. Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten.

12. Die Sitzung der VertreterInnenversammlung ist öffentlich. Über die Durch-führung geschlossener Sitzungen beschließt die VertreterInnenversammlung auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden VertreterInnen.

13. Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene Wort.

14. Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten.

15. Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden VertreterInnen. Änderungen der beschlossenen Geschäftsord-nung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden VertreterInnen möglich.

 
 
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