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VertreterInnenversammlung
zur Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl 2006
am 13. November 2005 sowie am 19. und 20. November 2005
in Magdeburg


Entwurf

G e s c h ä f t s o r d n u n g

1. Die VertreterInnenversammlung zur Aufstellung der Landesliste (im Folgenden VertreterInnenversammlung genannt) wird durch das von ihr gewählte Arbeitspräsidium geleitet.

2. Alle gewählten VertreterInnen haben Beschlussrecht, sofern Statut, Satzung, Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung nichts anderes bestimmen. Die VertreterInnenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten VertreterInnen anwesend sind.

3. Der Ablauf der VertreterInnenversammlung erfolgt entsprechend der von der VertreterInnenversammlung beschlossenen Tagesordnung.

4. Die Wahl des Arbeitspräsidiums, der Mandatsprüfungskommission und der Wahlkommission erfolgt quotiert in offener Abstimmung und getrennt voneinander. Vorschläge können in jeweils einer gemeinsamen Liste eingebracht werden.

5. Wählbar sind für das Arbeitspräsidium und die Mandatsprüfungskommission alle gewählten VertreterInnen der VertreterInnenversammlung. Das gilt ebenso für die Wahlkommission. Darüber hinaus sind Mitglieder der Linkspartei.PDS Landesverband Sachsen-Anhalt, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, als Wahlhelferinnen wählbar.

6. Anträge an die VertreterInnenversammlung dürfen nur Themen behandeln, die direkt im Zusammenhang mit der Aufstellung der Landesliste stehen bzw. die Regularien der VertreterInnenversammlung betreffen. Sie sind jeweils bis zur Einleitung des Abstimmungsgegenstandes möglich. Zur Begründung der Anträge erhalten zunächst die AntragstellerInnen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 2 Minuten. Die VertreterInnenversammlung kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden VertreterInnen eine Ausdehnung der Antragsdebatte beschließen. Anträge können nur von gewählten VertreterInnen gestellt werden.

7. Änderungsanträge zum Entwurf der Wahlordnung sind grundsätzlich schriftlich einzureichen. In der Antragsdebatte zur Wahlordnung erhält jeweils die/der Antragsteller/in sowie ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die Redezeit beträgt jeweils maximal 2 Minuten. Nach Verabschiedung der Wahlordnung ist eine Änderung nur noch durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden VertreterInnen möglich.

8. Die Reihenfolge der Vorstellungsreden der KandidatInnen regelt die Wahlordnung. Selbiges gilt für das Verfahren zu Anfragen an die KandidatInnen, die Beantwortung derselben und Erklärungen zu Kandidaturen.

9. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit mündlich und außerhalb der Reihenfolge der KandidatInnenvorstellungen, Anfragen, Antworten und Erklärungen zu Kandidaturen gestellt werden. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die Redezeit beträgt für Antragsteller/in sowie Für- und Gegenredner/in jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung können Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt werden.

10. Beschlüsse werden durch die VertreterInnenversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden VertreterInnen gefasst, wenn kein anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird und sofern Statut, Satzung, Landeswahlgesetz oder Landeswahlordnung nichts anderes bestimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Stimmkarte.

11. Persönliche Erklärungen der VertreterInnen können nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes bzw. des jeweiligen Wahlgangs gegeben werden. Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten.

12. Die Sitzungen der VertreterInnenversammlung sind öffentlich. Über die Durchführung geschlossener Sitzungen beschließt die VertreterInnen-versammlung auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden VertreterInnen.

13. Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene Wort.

14. Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten.

15. Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden VertreterInnen. Änderungen der beschlossenen Geschäfts-ordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden VertreterInnen möglich.

 

 
 
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