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Geschäftsordnung

des 9. Landesparteitages
der Linkspartei.PDS Sachsen-Anhalt

(Beschluss der 1. Tagung des 9. Landesparteitages am 18. Juni 2005)


1. Der Landesparteitag wird durch das von ihm gewählte Arbeitspräsidium geleitet.

2. Alle gewählten Delegierten haben Beschlussrecht, sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen. Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend sind.

3. Der Ablauf des Landesparteitages erfolgt entsprechend der vom Landesparteitag beschlossenen Tagesordnung.

4. Die Wahl des Arbeitspräsidiums und der Kommissionen erfolgt quotiert in offener Abstimmung und getrennt voneinander. Vorschläge können in jeweils einer gemeinsamen Liste eingebracht werden. Wählbar sind alle gewählten Delegierten des Landesparteitages.
Der Landesparteitag kann zur Unterstützung der Wahlkommission weitere WahlhelferInnen bestätigen, die nicht Delegierte sind.

5. Wortmeldungen sind dem Arbeitspräsidium schriftlich einzureichen. Das Arbeitspräsidium hat das Recht, Gästen des Landesparteitages das Wort zu erteilen. Die Reihenfolge der RednerInnen wird innerhalb der beschlossenen Tagesordnung durch die Reihenfolge der Wortmeldungen und die Quotierung bestimmt. Die Redezeit für DiskussionsrednerInnen beträgt maximal 5 Minuten. Längere Redezeiten sind durch die AntragstellerInnen vor Beginn der Rede zu beantragen und durch den Landesparteitag zu bestätigen. Die Delegierten haben das Recht, Anfragen an die DiskussionsrednerInnen zu stellen. Das Arbeitspräsidium kann die Anzahl der Anfragen an Diskussions-rednerInnen begrenzen.

6. Anträge an den Landesparteitag, die nach Antragsschluss gestellt werden, sind schriftlich einzureichen und erfordern, wenn sie zur Beratung im Plenum kommen sollen, die Unterschrift von mindestens 10 Prozent der Delegierten.
Zur Begründung selbständiger Anträge erhalten zunächst die Antrag-stellerInnen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 2 Minuten.
Der Landesparteitag kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten eine Ausdehnung der Antragsdebatte beschließen.

7. Die Abstimmung über Anträge erfolgt im Komplex mit dem Bericht der Antrags- und Redaktionskommission, falls der Landesparteitag nichts anderes beschließt. Alle Anträge werden nummeriert.
Anträge an die Kommissionen des Landesparteitages können durch jeden Delegierten gestellt werden.

8. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich und außerhalb der Reihenfolge der eingereichten DiskussionsrednerInnen gestellt werden. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die Redezeit beträgt für Antragsteller/in sowie Für- und Gegenredner/in jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung können Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt werden.

9. Beschlüsse werden durch den Landesparteitag mit einfacher Stimmen-mehrheit der anwesenden Delegierten gefasst, wenn kein anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird und sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Delegiertenkarte.

10. Auf Antrag kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen der delegierten Frauen ein Frauenplenum des Landesparteitages in offener Abstimmung einberufen werden. Beschlüsse des Frauenplenums haben Veto-Charakter, sie können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Delegierten zurückgewiesen werden.
Das Frauenplenum ist Bestandteil der Verhandlungen des Landesparteitages, für die Tagungsmodalitäten macht das Arbeitspräsidium Vorschläge.

11. Persönliche Erklärungen der Delegierten können nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes gegeben werden. Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten.

12. Die Sitzungen des Landesparteitages sind öffentlich. Über die Durchführung geschlossener Sitzungen beschließt der Landesparteitag auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten.

13. Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene Wort.

14. Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten.

15. Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten. Änderungen der beschlossenen Geschäfts-ordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten möglich.

 

 
 
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